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Auszug - 1. Änderung und Erweiterung des B-Planes Nr. 60 für das Gebiet nördlich "Sielberg" / westlich vom Ausbauende "Auwisch" / östlich der bebauten Grundstücke an der "Austraße"; hier Aufstellungsbeschluss und Beschluß über die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Wolfgang Maysack-Sommerfeld stellt die 1. geplante Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 60 im Einzelnen vor. Angepasst an den B-Plan Nr. 60 ist eine Bebauung mit Einfamilienhäusern auf 8 Grundstücken. Insbesondere spricht Herr Maysack-Sommerfeld in diesem Zusammenhang die Oberflächenentwässerung an. Diese soll so eingeplant werden, dass eine Regenentwässerung nur über offene Gräben im Bereich des B-Planes erfolgt. Parallel zum vorhandenen Fußweg könnte diese öffentlich erfolgen und die restlichen Gräben können auf Privatgrundstücken mit der Eintragung einer Grunddienstbarkeit angelegt werden, sollten aber auf alle Fälle im B-Plan festgesetzt werden. Die beiden Varianten unterscheiden sich in der Art der verkehrlichen Erschließung. Während die Straße in der Variante 1 mittig geplant ist, liegt diese bei der Variante 2 parallel zum Graben bzw. zum Fuß- und Radweg. Eine Einbindung des Altgebäudes hinter der „Grünen Wolke“ in die verkehrliche Erschließung wäre vorstellbar. Herr Helmut Welk weist auf die geplante Festlegung des Überschwemmungsgebietes hin. Nach Aussage von Herrn Maysack-Sommerfeld sind hierfür bis zum jetzigen Zeitpunkt noch keine detaillierten Festsetzungen getroffen worden. Herr Ernst-Reimer Saß spricht in diesem Zusammenhang noch einmal die Regenentwässerung an. Hier sollte unbedingt, bevor weitere Planungsschritte unternommen werden, ein rechnerischer Nachweis erstellt und eine Klärung mit der Wasserbehörde erfolgen. Herr Klaus-Dieter Hansen weist auf den Anschluss an den jetzigen B-Plan Nr. 60 und die daraus resultierenden zu vereinbarenden Erschließungskosten mit Frau Heinrich hin. Herr Peter Gottschalk spricht die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung an, die beim beschleunigten Verfahren nicht notwendig ist. Hier ist nach Aussage von Herrn Maysack-Sommerfeld die Stadt gefordert, die entsprechenden Maßnahmen fordern kann. Herr Hauke Stolze spricht die Variante 2 an und fragt sich, wie das Grundstück Nummer 2 erschlossen ist. Die Erschließung würde hier über Privatgrundstück erfolgen. Herr Jochen Perner weist auf die eng bemessene Zuwegung in das Baugebiet hin. Diese wird in den weiteren Planungen so vorgesehen, dass sie ausreichend dimensioniert ist für Rettungs- und Feuerwehrfahrzeuge. Für Rettungsfahrzeuge wird eine ausreichende Wendemöglichkeit mit einem entsprechenden Radius vorgesehen. Herr Ernst-Reimer Saß spricht sich für die Variante 1 aus, weil in diesem Fall die Straße durch den Wohnbereich führt und nicht an den Lindenentlang und spricht sich für die Festsetzung eines entsprechenden Ausgleichs aus. Herr Peter Gottschalk spricht sich ebenfalls für die Variante 1 aus, allerdings mit der Anbindung an den Auwisch wie in der Variante 2 vorgesehen. Weiter sollten im Einfahrtbereich in das Baugebiet 2 Parkplätze vorgesehen werden, die Gräben öffentlich werden, die Baumreihe und der Grünbereich erhalten bleiben und nur Einfamilienhäuser vorgesehen werden.
Herr Ernst-Reimer Saß spricht die Pflege der Lindenbaumreihe sowie der öffentlichen Gräben an. Sollten diese in öffentlicher Hand sein, wäre es seiner Meinung nach empfehlenswert, dass eine Regelung über die Kosten der Pflege über einen Erschließungsvertrag oder die Eintragung einer Grunddienstbarkeit mit den neuen Eigentümern erfolgen sollte.
Abschließend erfolgt die Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt gemäß dem Vorschlag von Herrn Peter Gottschalk.
Beschlussvorschlag an die Stadtvertretung:
1. Für das Gebiet nördlich "Sielberg" / westlich vom Ausbauende "Auwisch" / östlich der bebauten Grundstücke an der "Austraße" wird entsprechend der von Herrn Maysack-Sommerfeld vorgestellten Variante 1 unter Berücksichtigung der Änderungen anhand des Vorschlages von Herrn Peter Gottschalk ein B-Plan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Errichtung von Wohnbebauung.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB);
3. Die Ausarbeitung des Planentwurfs und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll kurzfristig beauftragt werden;
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen;
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: 6
Nein- Stimmen: 2
Enthaltungen: 1
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Leitweg-ID: 010565636-0000-76