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Vorlage - VO/2011-868
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Sachverhalt:
Die Bebauung des Gebietes nördlich "Sielberg" / westlich vom Ausbauende "Auwisch" / östlich der bebauten Grundstücke an der "Austraße" ist bereits in zwei Sitzungen des Bauausschusses ausführlich beraten und diskutiert worden. Der letzte Beschluss sieht vor, diesen bisher nicht überplanten Bereich, der an den B-Plan Nr. 60 direkt angrenzt, nunmehr zu überplanen, um die entsprechenden Voraussetzungen für eine Bebauung zu schaffen. Vorgesehen ist eine 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60. Das eingeschaltete Planungsbüro Maysack-Sommerfeld hat zwischenzeitlich für die Fassung des Aufstellungsbeschlusses 2 Varianten vorgelegt, die dieser Vorlage beigefügt sind.
Die beiden Varianten unterscheiden sich hinsichtlich der (privaten) Erschließung. In Variante 1 liegt diese mittig, in Variante 2 liegt diese parallel zum Graben bzw. Fuß- und Radweg. Die Vorzugsvariante des Planungsbüros bzw. der Bauherrn wäre die Variante 1, weil die Erschließungs- und Bebauungsstruktur dort etwas klarer ist.
Bei Variante 2 wird allerdings eine vorhandene Grabenüberfahrt genutzt; die Anbindung an die „Auwisch“ rückt damit auch aus dem Einmündungsbereich des Fuß- und Radweges heraus. Allerdings wäre noch zu klären, ob der Wohnweg mit der „Wiederentwicklung“ der Linden zu vereinbaren wäre bzw. welcher Abstand zwischen dem Weg und dem Graben mit den Linden mindestens notwendig würde.
Nach Aussage des Büros dänekamp und partner müssen für die Ableitung des Niederschlagswassers die beiden Gräben im Südteil des Plangebietes erhalten bleiben. Das Planungsbüro sieht eine „Privatisierung“ diese Gräben vor. Den Graben parallel zu dem Fuß- und Radweg (an den auch das Baugebiet „Auwisch“ angeschlossen ist) können sich der Bauherr und der Planer einschließlich der geköpften Lindenreihe gut „öffentlich“ vorstellen.
Ausgegangen wird bei dieser Planung von einer ausschließlichen Bebauung mit Einfamilienhäusern. Dargestellt sind in beiden Varianten 8 Bauplätze. Das kleinste Grundstück ist ca. 450 qm groß.
Beschlussvorschlag:
- Für das Gebiet nördlich "Sielberg" / westlich vom Ausbauende "Auwisch" / östlich der bebauten Grundstücke an der "Austraße" wird ein B-Plan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Errichtung von Wohnbebauung.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB);
- Die Ausarbeitung des Planentwurfs und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll kurzfristig beauftragt werden;
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen;
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden.
Anlage/n:
2 Planungsvarianten
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | BAR11001_Konzept_V1_110512_kl (142 KB) | |||
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2 | BAR11001_Konzept_V2_110512_kl (144 KB) |
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