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Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12 für das Grundstück Fasanenweg Nr. 1, Westerhorn, südlich des Fasanenweges und westlich der Dorfstrasse
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Ausschussvorsitzender Alfred Marx verweist zu diesem Tagesordnungspunkt auf die Vorlage und informiert die Anwesenden darüber, dass die Gemeinde Westerhorn beabsichtigt, auf dem Grundstück Fasanenweg 1 südlich des Fasanenweges und westlich der Dorfstraße Wohnbebauung zu ermöglichen und für das Gebiet einen Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB aufzustellen. Dort soll die Möglichkeit geschaffen werden, auf 5 Grundstücken in einer Größenordnung von rund 540 qm bis zu rund 800 qm Einzelhäuser zu bauen. In diesem Zusammenhang ist als erster Schritt ein Aufstellungsbeschluss erforderlich.
Herr Per Karl hat gemäß § 22 GO an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilgenommen.
Beschlussvorschlag:
1. Für das Grundstück „Fasanenweg 1“ südlich des Fasanenweges und westlich der Dorfstraße in der Gemeinde Westerhorn wird ein B-Plan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Bereitstellung von 5 Grundstücken für die Wohnbebauung
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB);
3. Die Ausarbeitung des Planentwurfs und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll kurzfristig beauftragt werden;
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: 6
Nein- Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
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