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Vorlage - VO/2011-842
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Sachverhalt:
Das Grundstück Fasanenweg 1 ist vor kurzem verkauft worden und das dort befindliche baufällige Haus wurde abgerissen. Nun plant der Käufer auf dem rund 3.800 großen Grundstück eine Wohnbebauung mit 5 einzelnen Bauvorhaben vorzunehmen. Die Grundstücke weisen eine Größe von rund 540 qm bis zu 800 qm aus. Für die Verwirklichung dieses Vorhabens ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Hier kann allerdings das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB angewandt werden, da durch die Aufstellung des B-Planes in einem Gebiet nach § 34 BauGB befindet, der sich aus der vorhandenen Eigenart der näheren Umgebung ergebende Zulässigkeitsmaßstab nicht wesentlich ändert. Dadurch kann von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der frühzeitigen TÖB-Beteiligung abgesehen werden und es findet keine Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB statt.
Beschlussvorschlag:
- Für das Grundstück „Fasanenweg 1“ südlich des Fasanenweges und westlich der Dorfstraße in der Gemeinde Westerhorn wird ein B-Plan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Bereitstellung von 5 Grundstücken für die Wohnbebauung
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB);
- Die Ausarbeitung des Planentwurfs und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll kurzfristig beauftragt werden;
Anlage/n:
Luftbild Fasanenweg
Planunterlagen / städtebauliches Konzept
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Anlagen: | |||||
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1 | Konzept_Westerhorn_Fasanenweg (373 KB) | |||
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2 | Westerhorn_Luftbild_Fasanenweg (1453 KB) |
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