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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Abschluss eines städtebaulichen Vertrages für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11/ Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem ehemaligen Betriebsgelände der Torfwerke Meiners in der Florastrasse  

Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn
TOP: Ö 10
Gremium: Gemeindevertretung Westerhorn Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 23.03.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Gemeindezentrum Lindenhof
Ort: Westerhorn, Bahnhofstraße 25
VO/2011-820 Abschluss eines städtebaulichen Vertrages für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11/ Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem ehemaligen Betriebsgelände der Torfwerke Meiners in der Florastrasse
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wolfgang Rubart
Federführend:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

rgermeister Reimers verweist auf die Vorlage und berichtet zum Sachverhalt. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes muss mit dem Investor ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen werden, damit die der Gemeinde entstehenden Planungskosten auf den Investor verlagert werden können. Der Entwurf des städtbaulichen Vertrages ist in der Sitzung des Ausschusses beraten worden und liegt jedem Mitglied der Gemeindevertretung im Entwurf vor. Der Ausschuss hat beschlossen, der Gemeinde den Abschluss des städtebaulichen Vertrages mit der Änderung des Entwurfes im § 1 unter dem hinzuzufügenden . Die Regelung im Absatz 7 zum Abbruch der Gebäude entfällt, stattdessen soll hierüber eine Regelungen im Rahmen des Bebauungsplanes getroffen werden.

Es wird darauf hingewiesen, daß es in § 1 des Städtebaulichen Vetrages heißen muss “Florastrasse 16”.

 

Die Kosten des F-Planes werden ebenfalls im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages geregelt.

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Westerhorn stimmt dem Abschluss des im Entwurf vorliegenden städtebaulichen Vertrages mit dem Investor, im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 mit der dargestellen Änderung hinsichtlich des Rückbaus der baulichen Anlagen zu.

Die Kosten des F-Planes werden ebenfalls im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages geregelt.


 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen              13             

Nein- Stimmen                  0

Enthaltungen                0

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