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Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 für das Gebiet der Torfwerke "Meiners" in der Gemeinde Westerhorn nördlich und südlich der Florastrasse/ Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem ehemaligen Betriebsgelände Hier: Aufstellungsbeschluss/ frühzeitige Beteiligung der Einwohner/innen
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Bürgermeister Reimers verweist auf die Vorlage der Verwaltung und berichtet zum Sachverhalt. Die Gemeinde Westerhorn möchte einem Investor ermöglichen, auf dem Werkgelände und der gegenüber liegenden ehemaligen befestigten Lagerfläche des Torfwerkes eine Photovoltaikanlage zu installieren. Die Gemeinde sieht diese Folgenutzung durchaus als sehr sinnvoll an, weil man dadurch verhindern kann, dass dort eine Gewerbebrache entsteht. Ein kompletter Rückbau aller baulichen Anlagen soll im städtebaulichen Vertrag vereinbart werden. Der Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr hat sich in seiner Sitzung am 09.03.2011 mit dem Sachverhalt beschäftigt und empfiehlt der Gemeindevertretung, den Aufstellungsbeschluss zu fassen und die frühzeitige Beteiligung der Einwohner/innen durchzuführen.
Beschluss:
1. Für das Gebiet der Torfwerke „Meiners“ in der Gemeinde Westerhorn nördlich und südlich der Florastraße wird ein B-Plan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem ehemaligen Betriebsgelände und dem gegenüberliegenden Lagerplatz der Torfwerke Meiners;
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB);
3. Die Ausarbeitung des Planentwurfs und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll kurzfristig beauftragt werden;
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen;
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen 13
Nein- Stimmen 0
Enthaltungen 0
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