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Auszug - Haushaltsüberschreitungen nach § 82 GO im Haushaltsjahr 2010
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Oberamtsrat Jörg Bucher verweist auf die Vorlage der Verwaltung und berichtet zum Sachverhalt.
Im Haushaltsjahr 2010 sind mit Stand vom 31. Dezember 2010 (Jahresabschluss) die in der beigefügten Liste ausgewiesenen Haushaltsüberschreitungen (Mehrausgaben) eingetreten.
Im Verwaltungshaushalt ergeben sich Mehrausgaben von insgesamt 102.843,78 EUR. Der Großteil der Mehrausgaben entfallen auf die Zuführung des Überschusses des Verwaltungshaushaltes an den Vermögenshaushalt mit einer Summe von 86.732,99 EUR. Mehrausgaben in Höhe von 433,55 € sind im Rahmen der Deckungsvermerke gedeckt. Damit sind noch Mehrausgaben in Höhe von 5.700,00 € genehmigungspflichtig.
Hierbei handelt es sich um Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen und Überschussbeteiligung an Verbände u. Vereine
Die finanzielle Abwicklung des Strandfestes ermöglichte die Zahlung einer
Überschussbeteiligung von 10.700,00 EUR.
Im Vermögenshaushalt ergeben sich Mehrausgaben von insgesamt 70.748,10 EUR
Davon sind Mehrausgaben als Zuführung zur allgemeinen Rücklage in Höhe von 59.949,01 € (Amt =37.151,33 €, Schule = 22.797,68 €). Davon sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 EUR vorab genehmigt gemäß § 4 der Haushaltssatzung 1.443,43 EUR. Genehmigungspflichtig sind damit noch 9.355,66 EUR. Hierbei handelt es sich um Mehrausgaben im Zusammenhang mit der Errichtung des Carports für den Bauhof.
Beschluss:
Der Amtsausschuss Hörnerkirchen genehmigt die im Haushaltsjahr 2010 – Stand 31. Dezember 2010 – entstandenen Haushaltsüberschreitungen im Verwaltungshaushalt in Höhe von 5.700,00 EUR und im Vermögenshaushalt in Höhe von 9.355,66 EUR gem. § 82 GO. Von den geringfügigen Haushaltsüberschreitungen von im Einzelfall bis zu 5.000,00 EUR wird Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
6 Ja- Stimmen
0 Nein- Stimmen
0 Enthaltungen
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