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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2011-808  

Betreff: Haushaltsüberschreitungen nach § 82 GO im Haushaltsjahr 2010
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Andrea Uber
Federführend:Fachamt für zentrale Dienste und Finanzen   
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Hörnerkirchen Entscheidung
24.03.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Amtsausschusses Hörnerkirchen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Im Haushaltsjahr 2010 sind mit Stand vom 31. Dezember 2010 (Jahresabschluss) die in der beigefügten Liste ausgewiesenen Haushaltsüberschreitungen (Mehrausgaben) eingetreten.

 

Verwaltungshaushalt

 

Mehrausgaben insgesamt ( Spalte 6 )                                                           102.843,78 EUR

 

davon

 

1.  sind im Rahmen der Deckungsvermerke gedeckt (Spalte 10/11)                       433,55 EUR

 

2.       entfallen auf die Zuführung des Überschusses des Verwaltungshaus-

haltes an den Vermögenshaushalt gemäß § 39 Abs. 3 (2) (Ausgaben

der Gruppierungsziffer 8600 = 86.732,99 EUR, die nicht geneh-

migungspflichtig sind)                        86.732,99 EUR                                                                                          

 

3.       sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von

5.000 EUR vorab genehmigt gemäß § 4 der Haushaltssatzung                    9.977,24 EUR

 

damit sind noch genehmigungspflichtig                                                          5.700,00 EUR

 

Hierbei handelt es sich um die folgende Haushaltsüberschreitung:

 

Zuschüsse für laufende Zwecke

an soziale oder ähnliche Einrichtungen

Überschussbeteiligung an Verbände u. Vereine

HHSt. 4070-7000

Haushaltssoll              5.000,00 EUR

Anordnungssoll              10.700,00 EUR

Genehmigungspflichtige Mehrausgabe              5.700,00 EUR

 

Begründung:

Die finanzielle Abwicklung des Strandfestes ermöglichte die Zahlung einer

Überschussbeteiligung von 10.700,00 EUR. 

 

 

 

Vermögenshaushalt

 

Mehrausgaben insgesamt (Spalte 6)              70.748,10 EUR 

 

davon sind Mehrausgaben als Zuführung zur allgemeinen Rücklage

a)      Amt =          37.151,33

b)      Schule =     22.797,68              59.949,01 EUR

 

davon sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag

Von 5.000 EUR vorab genehmigt gemäß § 4 der Haushaltssatzung               1.443,43 EUR

 

damit sind noch genehmigungspflichtig               9.355,66 EUR

 

Baumaßnahme

Errichtung eines Carports

HHSt. 6300-9500

Haushaltsausgaberest aus Vorjahr                                                                      8.000,00 EUR

Haushaltssoll              16.000,00 EUR

Haushaltsmittel insgesamt                                                                                 24.000,00 EUR

Anordnungssoll              33.355,66 EUR

Genehmigungspflichtige Mehrausgabe              9.355,66 EUR

 

Begründung:

Die Herstellungkosten für das Carport beliefen sich auf 33.355,66 EUR.

Hiervon entfielen 15.669,98 EUR auf das Material und 17.685,68 EUR

auf vom Bauhof der Stadt Barmstedt erbrachte Leistungen. Die Bauhof-

leistungen wurden bei der Abrechnung der Gesamtabnahmeverpflichtung

des Amtes und der Gemeinden mit berücksichtigt und und haben zur

Reduzierung der Ausgleichsleistung des Amtes in entsprechender Höhe

geführt.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss Hörnerkirchen genehmigt die im Haushaltsjahr 2010 – Stand 31. Dezember 2010 – entstandenen Haushaltsüberschreitungen im Verwaltungshaushalt in Höhe von 5.700,00 EUR und im Vermögenshaushalt in Höhe von 9.355,66 EUR gem. § 82 GO. Von den geringfügigen Haushaltsüberschreitungen von im Einzelfall bis zu 5.000,00 EUR wird Kenntnis genommen.

Anlage/n:

Anlage/n:

Liste der Haushaltsüberschreitungen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Liste der Überschreitungen (245 KB)      

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