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Auszug - Erweiterung der Geschäftsfelder der Stadtwerke Barmstedt hier: Aufbau eines Lichtwellenleiternetzes (LWL-Netz) in Barmstedt zur Verbesserung der Breitbandversorgung
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Peter Gottschalk verweist auf die Vorlage der Verwaltung und erläutert den Sachverhalt. Auf der Werkausschusssitzung am 19.01.2011 wurde dem Aufbau eines Breitbandnetzes auf Lichtwellenbasis durch die Stadtwerke zugestimmt.
Beschluss:
Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung, die Betriebssatzung der Stadtwerke Barmstedt im § 1 zum 01.03.2011 wie folgt zu ändern:
§1
1. Die Stadtwerke (Elektrizitäts-, Gas-, Wärme- und Wasserversorgung, der Bäderbereich und das Breitbandnetz) bilden einen einheitlichen Eigenbetrieb.
2. Gegenstand des Eigenbetriebes, einschließlich seiner Hilfs- und Nebenbetriebe, ist die Versorgung der Bevölkerung mit Elektrizität, Gas, Wasser und Wärme, der Betrieb der Bäder und eines Breitbandnetzes. Der Betrieb kann alle seinem Betriebszweck fördernden Geschäfte betreiben. Die Stadt kann den Eigenbetrieb auch mit der Betriebsführung anderer, insbesondere technischer Betriebe der Stadt beauftragen.
Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung den Aufbau des Geschäftsfeldes Breitbandnetz durch die Stadtwerke Barmstedt.
Abstimmungsergebnis:
7 Ja- Stimmen
0 Nein- Stimmen
0 Enthaltungen
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