Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2011-775
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Sachbericht
Auf der Werkausschusssitzung am 19.01.2011 wird voraussichtlich dem Aufbau eines Breitbandnetzes auf Lichtwellenleiterbasis durch die Stadtwerke zugestimmt. Das passive Breitbandnetz würde Anlagevermögen des Eigenbetriebes Stadtwerke Barmstedt , welches aus rechtlichen Gründen zur Nutzung an die Stadtnetze Barmstedt GmbH zu verpachten wäre.
In Anbetracht der Tatsache, dass es sich um eine neues Geschäftsfeld mit erheblichen Investitionen handelt, ist die Betriebssatzung zu ergänzen, welches eine Aufgabe des Hauptausschusses darstellt. Siehe Hauptsatzung § 10, Abs. 2, Satz 4
Im Zuge der Ergänzung der Betriebssatzung der Stadtwerke Barmstedt sollte der Geschäftszweck „Betrieb der Abwasserentsorgung“ entfallen, da dieser Geschäftsbereich zum 01.01.2009 auf den azv-südholstein übertragen wurde.
Stellungnahme der Stadtwerke
Die Werkleitung bewertet den Aufbau eines Breitbandnetzes in Barmstedt als langfristige Daseinsvorsorge. Die Stadtnetze Barmstedt GmbH wird dieses Netz für unterschiedliche Nutzungen pachten, wobei die dortige Vermarktung mit Angeboten für schnelles Internet, zahlreiche TV-Sender und Telefondienstleistungen im Vordergrund stehen wird.
Als örtliches Stadtwerk bieten sich umfangreiche Vorteile gegenüber Dritten Investoren, sodass der zusätzliche Aufbau eines Netzes durch Dritte sehr unwahrscheinlich ist.
Gemäß § 101 Abs. 1 der Gemeindeordnung hat die Kommunalaufsicht zu prüfen, ob folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind:
- Das ein öffentlicher Zweck, dessen Erfüllung im Vordergrund der Unternehmung stehen muss, das Unternehmen rechtfertigt,
- das Unternehmen nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zu der Leistungsfähigkeit der Gemeinde und zum voraussichtlichen Bedarf steht und
- der Zweck nicht besser und wirtschaftlicher auf andere Weise erfüllt werden kann.
Der Bürgermeister hat dem Hauptausschuss und der Stadtvertretung eine Abwägung dieser Voraussetzungen vorzulegen.
Abwägung
- Das ein öffentlicher Zweck, dessen Erfüllung im Vordergrund der Unternehmung stehen muss, das Unternehmen rechtfertigt,
Die Versorgung der Barmstedter Bürger und Betriebe mit einem schnellen Internetzugang, einem umfangreichen internationalen Fernsehprogramm und einer komfortablen Telekommunikationsdienstleistung, ist zweifelsfrei von allgemeinem öffentlichen Interesse.
- das Unternehmen nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zu der Leistungsfähigkeit der Gemeinde und zum voraussichtlichen Bedarf steht und
Die Installation eines örtlichen Breitbandnetzes durch unsere Stadtwerke ist angemessen. Das technische und wirtschaftliche Leistungsvermögen der Stadtwerke Barmstedt ist für den Aufbau dieses Netzes sehr gut geeignet. Der Bedarf an den Angeboten, die auf diesem Netz zur Verfügung gestellt werden können, ist bereits jetzt vorhanden und wird innerhalb der nächsten Jahre weiter stark steigen.
- der Zweck nicht besser und wirtschaftlicher auf andere Weise erfüllt werden kann.
Durch die bereits vorhandene, örtlich verteilte Infrastruktur der Stadtwerke, besteht ein wesentlicher Kostenvorteil gegenüber dritten Investoren. Desweiteren lässt die Renditeaussicht des Netzes den Kapitalgesellschaften mit kurzfristigen Renditenerwartungen keine Investition unter den hier vorherrschenden Randbedingungen zu. Klassische Netzbetreiber wie die Telekom, haben öffentlich von Investitionen auf diesen Ebenen Abstand genommen und vielmehr die Nutzung derartiger Netze im Visier. Würden die Stadtwerke nicht investieren, stünde meines Erachtens kein anderer bereit, die Stadt Barmstedt mit einem schnellen Datennetz zu versorgen. Ich betrachte die Errichtung dieses Datennetzes als langfristige Daseinsvorsorge für unsere Stadt. Die Investitionen können durch unserer Stadtwerke getragen werden, da das erfolgreiche Energiegeschäft zusätzliche Gewinne mit sich bringt. Der Aufbau dieses Netzes kann durchgeführt werden, ohne dass der städtische Haushalt belastet wird. Diese Möglichkeit ist mit Blick auf andere Kommunen einzigartig.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Erweiterung der Geschäftsfelder der Stadtwerke Barmstedt bedarf der Beschlussfassung der Stadtvertretung. Nach § 28 Ziffer 17 der Gemeindeordnung kann die Gemeindevertretung (Stadtvertretung) die Entscheidung über die errichtung, die wesentliche Erweiterung und Auflösung von öffentlichen Einrichtungen (§ 101 Abs. 4 GO) und wirtschaftlichen Unternehmen (§ 101 Abs. 1 GO) nicht übertragen.
Der Begriff der öffentlichen Einrichtung ist in § 18 GO erläutert. Da öffentliche Aufgaben – vor allem im Bereich der Daseinsvorsorge und der Ver- und Entsorgung – auch in privaten Rechtsformen wahrgenommen werden, bezieht die Vorschrift wirtschaftliche Unternehmen mit ein. Die Stadtwerke Barmstedt fallen hierunter. Die Errichtung, Übernahme und wesentliche Erweiterung von wirtschaftlichen Unternehmen muss nach § 108 Absatz 1 GO der Kommunalaufsichtsbehörde angezeigt werden. Es bedarf zuvor auf jeden Fall eines Beschlusses der Stadtvertretung.
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung, die Betriebssatzung der Stadtwerke Barmstedt im § 1 zum 01.03.2011 wie folgt zu ändern:
§1
- Die Stadtwerke (Elektrizitäts-, Gas-, Wärme- und Wasserversorgung, der Bäderbereich und das Breitbandnetz) bilden einen einheitlichen Eigenbetrieb.
- Gegenstand des Eigenbetriebes, einschließlich seiner Hilfs- und Nebenbetriebe, ist die Versorgung der Bevölkerung mit Elektrizität, Gas, Wasser und Wärme, der Betrieb der Bäder und eines Breitbandnetzes. Der Betrieb kann alle seinem Betriebszweck fördernden Geschäfte betreiben. Die Stadt kann den Eigenbetrieb auch mit der Betriebsführung anderer, insbesondere technischer Betriebe der Stadt beauftragen.
Dem Hauptausschuss wird empfohlen, den Aufbau des Geschäftsfeldes Breitbandnetz der Stadtvertretung vorzuschlagen.
Finanzielle Auswirkungen:
Zuständig für die Änderung der Betriebssatzung sind der Hauptausschuss und die Stadtvertretung.
Die Finanzierung ist beginnend mit Wirtschaftplan 2011 der Stadtwerke vorgesehen.
Die Wirtschaftlichkeit des Breitbandnetzes wird umso schneller eintreten, je geringer die Kapitalkosten sein werden. Aufgrund des erfolgreichen Energiehandelsgeschäftes kann der Gewinn der Stadtwerke moderat gesteigert werden. Diese zusätzlichen Gewinne empfehlen wir zur Einstellung in die Allgemeine Rücklage. Die Eigenkapitalquote erreicht dann wieder die von der Eigenbetriebsverordnung empfohlene Größe und die Aufnahme von langfristigen Darlehen mit entsprechender Zinslast kann reduziert werden.
Die auf vielen Randbedingungen basierenden Berechnungen zeigen auf, dass nach ca. 13 Jahren der Verlustvortrag der ersten 5 Jahre kompensiert sein wird.
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
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