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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Umstellung der Grundversorgungsverordnungen  

Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Werkausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Werkausschuss Barmstedt Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 30.05.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 25355 Barmstedt
VO/2007-047 Umstellung der Grundversorgungsverordnungen
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Fred Freyermuth
Federführend:Stadtwerke Barmstedt   
 
Wortprotokoll

Herr Johannsen spricht die Umstellung der Grundversorgungsverordnungen an und bittet Herrn Freyermuth um Erklärung

 

Herr Johannsen spricht die Umstellung der Grundversorgungsverordnungen an und bittet Herrn Freyermuth um Erklärung.

 

Der Werkleiter teilt mit, dass die Vorlage eine Information sei und keine Abstimmung erfolge. Die Allgemeinen Versorgungsbedingungen werden ab 1. Juli 2007 durch die Grundversorgungsverordnung „GVV“ abgelöst. Die Verordnung gibt es jeweils für die Strom- und Erdgasversorgung; die „Ergänzenden Bestimmungen“ mit spezifischen Regelungen wie zum Beispiel Grundversorgungstarife und Hausanschlusskosten, ergänzen die GVV. Die Einführung der neuen GVV beinhalten keine Änderungen in den Tarifen oder sonstigen Kostenpositionen. Festgelegt wurde u. a., wer in Barmstedt  Grundversorger ist; Rechte des Kunden im Mahn- und Sperrwesen werden gestärkt.

 

Die Bedingungen für Sonderverträge (auch McWatt) werden in Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt. Wird kein besonderer Vertrag abgeschlossen, tritt immer die Grundversorgung mit dem normalen Tarif ein.

 

Alle Kunden mit Tarifversorgung erhalten im Juni die neue Verordnung, alle Barmstedter Sondervertragskunden die Allgemeinen Geschäftbedingen.  

 

Es wird gefragt, inwieweit die Rechte des Kunden gestärkt werden. Herr Freyermuth erklärt, dass der Kunde mit einem zusätzlichen Schreiben auf eine bevorstehende Zählersperrung  nochmals hingewiesen wird. Es wird angefragt, ob es zu sonstigen Versorgungsunterbrechung kommen kann. Eine Unterbrechung bei sonstigen Änderungen, wie z.B. bei einem Anbieterwechsel, kann es nicht geben, weil immer der Grundversorger liefern muss.

 

Keine weiteren Wortmeldungen.

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