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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2007-047  

Betreff: Umstellung der Grundversorgungsverordnungen
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Fred Freyermuth
Federführend:Stadtwerke Barmstedt   
Beratungsfolge:
Werkausschuss Barmstedt Kenntnisnahme
30.05.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Werkausschusses zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Die rechtlichen Grundlagen für die Tarif-Versorgung mit Strom, Erdgas und Wasser waren bisher die so genannten „Allgemeinen Versorgungsbedingungen“. Diese Verordnungen regelten die technischen Randbedingungen sowie Rechte und Pflichten des Versorgungsunternehmens und des Kunden. Darüber hinaus wurden auch Tarifstrukturen und Preisbestandteile im Sinne einer bundeseinheitlichen Struktur vorgegeben. Mit Einführung des neuen Energiewirtschaftsgesetzes musste zum einen eine Trennung zwischen Netz und Handel berücksichtigt werden und zum anderen werden für die Grundversorgung keine stringenten Vorgaben zur Tarifgestaltung mehr gemacht.

 

Die neuen Grundversorgungsverordnungen „GVV“ gibt es jeweils für die Strom- und Erdgasversorgung. Mit dem 01.07.2007 treten die bisherigen Verordnungen, außer für die Wasserversorgung, endgültig außer Kraft.

 

Der Inhalt der neuen Grundversorgungsverordnungen kann naturgemäß nicht individuell angepasst werden. Die zu den Verordnungen gehörenden „Ergänzenden Bestimmungen“ enthalten spezifische Regelungen wie zum Beispiel die Grundversorgungstarife und Hausanschlusskosten. Mit öffentlicher Bekanntmachung wurden die bisherigen allgemeinen Tarife der Strom- und Erdgasversorgung zu Grundversorgungstarifen erklärt. Die Berechnungsmethoden von Hausanschlusskosten wurden gleich lautend übernommen.

 

Die Einführung der neuen GVV beinhaltet keine Änderungen in den Tarifen oder sonstigen Kostenpositionen. Im Bereich Mahn- und Sperrwesen wurden die Rechte des Kunden gestärkt. Insbesondere wurde sichergestellt, dass ein Tarifkunde immer einen Lieferanten hat, damit es zu keinen undefinierten Lieferverhältnissen oder gar Versorgungsunterbrechungen kommen kann.

 

Veränderungen innerhalb der „Ergänzenden Bestimmungen“ sind mit der Tarifreform zum 01.01.2008 geplant.

 

Die Einführung der neuen Grundversorgungsverordnungen zum 01.07.2007 ist im Energiewirtschaftsgesetz verankert und bedarf aus Sicht der Werkleitung daher keines Beschlusses. Es soll an dieser Stelle die Öffentlichkeit auf die neuen Verordnungen hingewiesen werden. Allen Kunden mit Tarifversorgung werden im Laufe des Juni die Verordnungen zugestellt.

 

Alle Barmstedter Sondervertragskunden, hier insbesondere die Stromkunden mit McWatt-Vertrag, erhalten keine GVV. Grund hierfür ist, dass sich die Grundversorgungsverordnung nicht auf Sonderverträge erstreckt. Alle Sondervertragskunden erhalten, ebenfalls im Juni,  „Allgemeine Geschäftsbedingungen“.

 

Die Verordnungen stehen im Internet derzeit noch nicht zur Verfügung, da die Homepage der Stadtwerke und Stadtnetze komplett neu erstellt wird. Bei Bedarf senden wir gerne auch vorab Exemplare zu.

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