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Auszug - Externer Vertrieb der Stadtwerke
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Wortprotokoll Beschluss |
Herr Freyermuth erläutert den nächsten Punkt. Bei einer „wesentlichen Erweiterung oder Einschränkung von Unternehmenszweigen der Gesellschaft“ sieht der Arbeitsvertrag des Geschäftsführers eine Zustimmungspflicht vor. Für das Wirtschaftsjahr 2008 wird ein Umsatzplus von 2,2 Mio. € für den Erdgashandel und 0,7 Mio. € für den Stromhandel prognostiziert. Ohne Zustimmung kann die Akquisition neuer Kunden nicht fortgeführt werden.
Es wird über die Abwicklung des Aufwandes (Personal und EDV) gesprochen.
Beschluss:
Der Stadtvertretung wird vorgeschlagen, der Werkleitung die Ausweitung des Geschäftsfeldes Strom- und Erdgashandel auch außerhalb Barmstedt im Sinne des § 4, Absatz 11 seines Arbeitsvertrages zu gestatten. Darüber hinaus ist der Handelsregistereintrag entsprechend anzupassen.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
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