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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Information zum Landesentwicklungsplan 2010  

Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Bokel
TOP: Ö 6
Gremium: Gemeindevertretung Bokel Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 08.12.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Ring-Hotel Bokel Mühle
Ort: Neel-Greve-Strasse 2
VO/2010-753 Information zum Landesentwicklungsplan 2010
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wolfgang Heins
Federführend:Strategische Steuerung   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

rgermeister Wolfgang Münsterr verweist auf die Vorlage der Verwaltung und berichtet zum Sachverhalt. Der Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2010 (LEP) wurde am 6. Juli 2010 von der Landesregierung beschlossen und ist mit Bekanntmachung des Innenministeriums vom 13. Juli 2010 am 4. Oktober 2010 in Kraft getreten. An den Grundzügen und den wesentlichen Instrumenten räumlicher Planung, wie sie der Anhörentwurf darstellte, wurde bei der Überarbeitung festgehalten. Der LEP enthält jetzt aber weniger Vorgaben und er gibt der kommunalen Ebene weitere Entscheidungsmöglichkeiten und damit mehr Verantwortung, wenn sie wie geplant zukünftig Träger der Regionalplanung sein wird. Der LEP soll die Rahmenbedingungen für die Wirtschaft in Schleswig-Holstein verbessern und dazu beitragen, die Daseinsvorsorge überall im Land zu sichern und eine lebenswerte Umwelt zu erhalten.

Die Zentralen Orte sind weiterhin die Schwerpunkte für den Bau neuer Wohnungen, die Ansiedlung von Gewerbe und für überörtliche Infrastruktur.

Die Entwicklungsmöglichkeiten für Gemeinden, die keine Schwerpunkte sind, wurden im Zuge der Planüberarbeitung deutlich erweitert. In den ländlichen Räumen darf die Zahl der Wohnungen in einer Gemeinde jetzt um zehn Prozent, im Umland von Hamburg, Kiel und Lübeck, das heißt in den so genannten Ordnungsräumen, um 15 Prozent wachsen. Basis ist ihr Wohnungsbestand am 31. Dezember 2009.

Im LEP wurde klar gestellt, dass sich in allen Gemeinden Gewerbe entwickeln kann. Ortsansässige Betriebe sollen sich immer erweitern können. Außerdem ist in allen Gemeinden die Ansiedlung ortsangemessener Betriebeglich. Für größere gewerbliche Entwicklungen sind jedoch die Zentralen Orte die geeigneten Standorte. Auch großflächiger Einzelhandel gehört primär in die Zentralen Orte. Das schließt aber nicht aus, dass kleinere Nahversorger natürlich in jedem Ort möglich sind.

Im LEP werden erstmals Landesentwicklungsachsen dargestellt. Diese markieren zentrale Entwicklungsstränge in Schleswig-Holstein und sollen wirtschaftliche Entwicklungspotenziale, die insbesondere von Hamburg ausgehen, nach Norden lenken. An den Landesentwicklungsachsen können in den Regionalplänen zukünftig Standorte für Gewerbegebiete von überregionaler Bedeutung festgelegt werden.

Schleswig-Holstein ist ein Tourismusland und daher ist im Zuge der Überarbeitung des LEP klar gestellt worden, dass grundsätzlich in allen Teilräumen eine touristische Entwicklung möglich ist.

Die interkommunale Zusammenarbeit im Land soll voran gebracht werden. Einen wichtigen Beitrag dazu sollen freiwillige interkommunale Vereinbarungen leisten.

Initiiert durch den Kreis Pinneberg und die WEP läuft bis Ende 2011 die Erarbeitung einer Regionalen Entwicklungsstudie entlang der Achse der A 23 / B 5 (bis einschließlich des Kreises Nordfriesland). Im Rahmen dieser Studie wird in diversen workshops Gelegenheit gegeben sein, die Vorstellungen der Kommunen vor Ort mit einfließen zu lassen.

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung nimmt von den Erläuterungen zum Landesentwicklungsplan 2010 Kenntnis.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Eine Abstimmung erfolgt nicht.

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