Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2010-753
|
|
Sachverhalt:
Der Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2010 (LEP) wurde am 6. Juli 2010 von der Landesregierung beschlossen und ist mit Bekanntmachung des Innenministeriums vom 13. Juli 2010 am 4. Oktober 2010 in Kraft getreten.
An den Grundzügen und den wesentlichen Instrumenten räumlicher Planung, wie sie der Anhörentwurf darstellte, wurde bei der Überarbeitung festgehalten. Der LEP enthält jetzt aber weniger Vorgaben und er gibt der kommunalen Ebene weitere Entscheidungsmöglichkeiten und damit mehr Verantwortung, wenn sie – wie geplant – zukünftig Träger der Regionalplanung sein wird.
Der LEP soll die Rahmenbedingungen für die Wirtschaft in Schleswig-Holstein verbessern und dazu beitragen, die Daseinsvorsorge überall im Land zu sichern und eine lebenswerte Umwelt zu erhalten.
Wesentliche Grundzüge und Neuerungen
Die Zentralen Orte sind weiterhin die Schwerpunkte für den Bau neuer Wohnungen, die Ansiedlung von Gewerbe und für überörtliche Infrastruktur.
Wohnungsbau
Die Entwicklungsmöglichkeiten für Gemeinden, die keine Schwerpunkte sind, wurden im Zuge der Planüberarbeitung deutlich erweitert. In den ländlichen Räumen darf die Zahl der Wohnungen in einer Gemeinde jetzt um zehn Prozent, im Umland von Hamburg, Kiel und Lübeck, das heißt in den so genannten Ordnungsräumen, um 15 Prozent wachsen. Basis ist ihr Wohnungsbestand am 31. Dezember 2009. Dieser Rahmen des LEP für die Wohnungsbauentwicklung in den Gemeinden ist jedoch eine Übergangslösung bis zur geplanten Kommunalisierung der Regionalplanung. Bei der Aufstellung neuer Regionalpläne sind die Träger der Regionalplanung aufgefordert, auf der Grundlage aktueller Bevölkerungsprognosen einen neuen Rahmen festzulegen.
Gewerbe
Im LEP wurde klar gestellt, dass sich in allen Gemeinden Gewerbe entwickeln kann. Ortsansässige Betriebe sollen sich immer erweitern können. Außerdem ist in allen Gemeinden die Ansiedlung ortsangemessener Betriebe möglich. Für größere gewerbliche Entwicklungen sind jedoch die Zentralen Orte die geeigneten Standorte. Auch großflächiger Einzelhandel gehört primär in die Zentralen Orte. Das schließt aber nicht aus, dass kleinere Nahversorger natürlich in jedem Ort möglich sind.
Landesentwicklungsachsen
Im LEP werden erstmals Landesentwicklungsachsen dargestellt. Diese markieren zentrale Entwicklungsstränge in Schleswig-Holstein und sollen wirtschaftliche Entwicklungspotenziale, die insbesondere von Hamburg ausgehen, nach Norden lenken. An den Landesentwicklungsachsen können in den Regionalplänen zukünftig Standorte für Gewerbegebiete von überregionaler Bedeutung festgelegt werden.
Tourismus
Schleswig-Holstein ist ein Tourismusland und daher ist im Zuge der Überarbeitung des LEP klar gestellt worden, dass grundsätzlich in allen Teilräumen eine touristische Entwicklung möglich ist. Besonders dargestellt sind im LEP die Schwerpunkträume für Tourismus und Erholung im Land. Sie sind wesentliche Ausgangspunkte für eine marktgerechte Entwicklung des Tourismus sowie die Umsetzung der Ziele der Tourismusstrategie des Landes. Im Zuge der Überarbeitung wurden im LEP Entwicklungsräume für Tourismus und Erholung ergänzt, deren Abgrenzungen und Zielsetzungen später in den Regionalplänen weiter konkretisiert werden sollen.
Interkommunale Zusammenarbeit
Die interkommunale Zusammenarbeit im Land soll voran gebracht werden. Einen wichtigen Beitrag dazu sollen freiwillige interkommunale Vereinbarungen leisten. Mit deren Hilfe soll es zum Beispiel geeigneten Gemeinden, die aber keine Schwerpunkte für Wohnen und Gewerbe sind, möglich sein, sich wohnbaulich oder gewerblich stärker zu entwickeln. Interkommunale Vereinbarungen sollen möglichst zwischen Zentralen Orten und ihren Nachbargemeinden geschlossen werden. Dabei ist eine partnerschaftliche Zusammenarbeit anzustreben, die der Bedeutung der einzelnen Gemeinden gerecht wird und die einen fairen Interessensausgleich ermöglicht. Die Zentrale Orte tragen eine besondere Verantwortung für das Zustandekommen von interkommunalen Vereinbarungen. Wenn die Vereinbarungen verbindliche Grundlage für die zukünftige regionalplanerische Beurteilung der Bauleitplanung sein sollen, sind sie vorher mit der Regionalplanung im Hinblick auf die Erfordernisse der Raumordnung abzustimmen. Dies kann künftige Planverfahren erheblich beschleunigen.
Regionalplanung
Die Regionalplanung, die kommunalisiert werden soll (Kreisebene), wird zukünftig mehr Entwicklungs- und Gestaltungsmöglichkeiten haben. Bei der Neuaufstellung oder Änderung der Regionalpläne sollen die Träger der Regionalplanung unter anderem einen neuen Rahmen für die wohnbauliche Entwicklung in Gemeinden festlegen können. Außerdem können sie ergänzend zu den im LEP genannten Schwerpunkten weitere Gemeinden festlegen, die sich für eine stärkere Entwicklung bei Wohnungsbau und Gewerbe eignen.
Mit der Überarbeitung des LEP-Entwurfs haben die Träger der Regionalplanung die Möglichkeit bekommen, mehr Eignungsgebiete für die Windenergienutzung auszuweisen. Statt eines Anteils von insgesamt etwa einem Prozent an der Landesfläche können in allen Regionalplänen zusammen zukünftig cirka 1,5 Prozent der Landesfläche als Eignungsgebiete dargestellt werden. Mit dieser Zielsetzung werden zurzeit von der momentan noch Landesplanungsbehörde Teilfortschreibungen der fünf Regionalpläne zur Festlegung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung vorbereitet.
Für Tourismus und Erholung haben die Träger der Regionalplanung bei der Aufstellung eines neuen Regionalplans zukünftig die Möglichkeit, die im LEP ausgewiesenen Schwerpunkträume zu überprüfen und sie an aktuelle Entwicklungen anzupassen. Außerdem können sie die Entwicklungsräume für Tourismus und Erholung konkretisieren, in dem sie zum Beispiel Kernbereiche für Tourismus und Erholung festlegen und so eigene regionale Entwicklungsschwerpunkte setzen.
Darüber hinaus hat die Regionalplanung die Aufgabe, in den Regionalplänen Siedlungsachsen abzugrenzen, verschiedene Gebietskategorien für Natur und Landschaft auszuweisen, Rohstoffsicherungsgebiete darzustellen sowie gegebenenfalls räumliche Leitbilder für die Nutzung regenerativer Energiequellen zu entwickeln.
Initiiert durch den Kreis Pinneberg und die WEP läuft bis Ende 2011 die Erarbeitung einer Regionalen Entwicklungsstudie entlang der Achse der A 23 / B 5 (bis einschließlich des Kreises Nordfriesland). Im Rahmen dieser Studie wird in diversen workshops Gelegenheit gegeben sein, die Vorstellungen der Kommunen vor Ort mit einfließen zu lassen!
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung nimmt von den Erläuterungen zum Landesentwicklungsplan 2010 Kenntnis.
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76