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Auszug - Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Barmstedt
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Peter Gottschalk berichtet zum Sachverhalt und verweist auf die Vorlage der Verwaltung. Herr Uwe Dieckmann ergänzt die Ausführungen und stellt die wesentlichen Veränderungen in der Satzung dar.
Herr Kai Perner regt an, § 2 (4) der Satzung auch um die Direktwahl der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters zu ergänzen.
Herr Heinz Brabandt spricht die Regelung des § 3 (5) der Satzung an. Die Unzulässigkeit der Behinderung und Bedrohung von Passanten ergibt sich schon aus dem Strafrecht. Herr Uwe Dieckmann erklärt, dass die vorgesehene Regelung der Klarstellung dienen soll.
Beschluss:
Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung, die Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Barmstedt vom 22.10.2001 aufzuheben. Gleichzeitig empfiehlt der Hauptausschuss, die neue Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Barmstedt, gemäß beiliegendem Entwurf, in Kraft treten zu lassen. § 2 (4) Satz 1 soll wie folgt formuliert werden:
Sondernutzungen durch politische Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber für die Werbung durch Stellschilder werden nur für die Zeit von 6 Wochen vor Kommunal-, Bundes-, Europa-, Sozial- und Bürgermeisterwahlen gestattet.
Abstimmungsergebnis:
7 Ja- Stimmen
0 Nein- Stimmen
0 Enthaltungen
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