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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Neufassung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Barmstedt  

Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt
TOP: Ö 5
Gremium: Hauptausschuss Barmstedt Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 30.11.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 25355 Barmstedt
VO/2010-725 Neufassung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Barmstedt
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Uwe Dieckmann
Federführend:Bürgerdienste und gesellschaftliche Angelegenheiten   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Peter Gottschalk berichtet zum Sachverhalt und verweist auf die Vorlage der Verwaltung. Herr Uwe Dieckmann ergänzt die Erläuterungen und geht auf die wesentlichen Veränderungen gegenüber der bisherigen Satzung ein.

Herr Michael Schönfelder erkundigt sich nach der Winterwartungspflicht an nicht gefährlichen Stellen. Herr Uwe Dieckmann antwortet, dass sich eine Winterwartungspflicht an nicht gefährlichen Stellen nicht ergibt.

 

Herr Kai Perner begrüßt die Regelungen in dem Entwurf der Satzung. Er fragt nach, wie sich die Verwaltung die Kontrolle der Einhaltung der Reinigungspflichten vorstellt. Weiter regt er an, die Regelung hinsichtlich der Ablagerung des Schnees auf dem Gehweg oder auf dem Fahrbahnrand § 4 (4) Satz 3 zu überdenken. Eine Ablagerung des Schnees auf anderen Flächen, z.B. im Vorgarten, muss möglich sein.

Herr Uwe Dieckmann antwortet, dass eine Überwachung der Reinigungspflichten ohne zusätzliches Personal nicht machbar ist. Er stellt sich langfristig die Einstellung eines Außendienstmitarbeiters für das Ordnungsamt vor.

 

Herr Jürgen Busse spricht das Verbot der Verwendung von Streusalz in § 4 (1) der Satzung an, zumal der Bauhof ebenfalls mit Salz die Straßen streut. Herr Uwe Dieckmann antwortet, dass alle Straßenreinigungssatzungen ein grundätzliches Verbot von Streusalz vorsehen.

 

Herr Ortwin Schmidt bemängelt, dass die Vorlage und die Satzung zu spät versandt worden sind. Eine Beratung in den Fraktionen war damit nicht möglich.


Beschluss:

Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung, die Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Barmstedt zu beschließen. In § 4 (4) soll der Satz 3 wie folgt lauten: Der Schnee soll auf den an die Fahrbahn grenzenden Gehweg oder notfalls auf dem Fahrbahnrand so gelagert werden, dass Fußnger und Fahrverkehr hierdurch nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert werden.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

6  Ja- Stimmen             

0  Nein- Stimmen             

1  Enthaltungen             

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