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Auszug - Ausschreibung und Vergabe von öffentlichen Aufträgen hier: Erhöhung der Wertgrenzen nach § 8 a der Landesverordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Amtsvorsteher Bernd Reimers verweist auf die Vorlage und berichtet zum Sachverhalt. Leitender Verwaltungsbeamter Jörg Bucher ergänzt, dass bisher eine Beschlussfassung zur Anhebung der Wertgrenzen für den Bereich des Amtes nicht erforderlich war, da größere Investitionen nicht anstanden bzw. sich die Investitionen innerhalb der Wertgrenzen der bestehenden Ausschreibungs- und Vergabeordnung befunden haben. Aufgrund der Anschaffung eines neuen Schulbusses im Rahmen der freihändigen Vergabe ist nunmehr eine Beschlussfassung erforderlich. In den Gemeindevertretungen sind entsprechende Beschlüsse gefasst worden.
Beschluss:
Der Amtsausschuss beschließt, bei der Vergabe von Aufträgen die Wertgrenzen nach § 8 a der Schleswig-Holsteinischen Vergabeverordnung abweichend von der Ausschreibungs- und Vergabeverordnung des Amtes Hörnerkirchen anzuwenden. Ab dem 25.11.2010 gilt die Ausschreibungs- und Vergabeordnung des Amtes Hörnerkirchen mit ihren Wertgrenzen für die Vergabe von Aufträgen wieder in vollem Umfang.
Abstimmungsergebnis:
6 Ja- Stimmen
0 Nein- Stimmen
0 Enthaltungen
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