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Auszug - Aufhebung der Satzung des Amtes Hörnerkirchen über die Erhebung von Verwaltungsgebühren
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Amtsvorsteher Bernd Reimers verweist auf die Vorlage der Verwaltung und berichtet zum Sachverhalt. Leitender Verwaltungsbeamter Jörg Bucher ergänzt, dass mit öffentlich-rechtlichem Vertrag vom 15. November 2006 das Amt Hörnerkirchen mit Wirkung ab 01. Januar 2008 alle Verwaltungs- und Kassengeschäfte auf die Stadt Barmstedt übertragen hat. Seit diesem Zeitpunkt werden auch die für Verwaltungsleistungen erhobenen Verwaltungsgebühren von der Stadt Barmstedt vereinnahmt. Die Satzung des Amtes Hörnerkirchen über die Erhebung von Verwaltungsgebühren hat somit keine Bedeutung mehr und kann aufgehoben werden.
Die Stadtvertretung der Stadt Barmstedt hat am 07.09.2010 die der Vorlage beigefügte Neufassung der Satzung der Stadt Barmstedt über die Erhebung von Verwaltungsgebühren beschlossen.
In der Neufassung der Satzung wird klargestellt, dass Verwaltungsgebühren für Leistungen der Stadtverwaltung in Selbstverwaltungsangelegenheiten der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Barmstedt und des Amtes Hörnerkirchen erhoben werden. Die Gebührentabelle wurde gestrafft und der allgemeinen Kostenentwicklung angepasst. Die Gebühren für die einzelnen Amtshandlungen oder Tätigkeiten / Leistungen orientieren sich im Wesentlichen an der am 29. März 2010 von der Ratsversammlung der Stadt Quickborn beschlossenen dortigen Gebührentabelle.
Beschluss:
Der Amtsausschuss beschließt die Aufhebung der Satzung des Amtes Hörnerkirchen über die Erhebung von Verwaltungsgebühren.
Abstimmungsergebnis:
6 Ja- Stimmen
0 Nein- Stimmen
0 Enthaltungen
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Leitweg-ID: 010565636-0000-76