Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2010-671
|
|
Sachverhalt:
Mit öffentlich-rechtlichem Vertrag vom 15. November 2006 hat das Amt Hörnerkirchen mit Wirkung ab 01. Januar 2008 alle Verwaltungs- und Kassengeschäfte auf die Stadt Barmstedt übertragen. Seit diesem Zeitpunkt werden auch die für Verwaltungsleistungen erhobenen Verwaltungsgebühren von der Stadt Barmstedt vereinnahmt. Die Satzung des Amtes Hörnerkirchen über die Erhebung von Verwaltungsgebühren hat somit keine Bedeutung mehr und kann aufgehoben werden.
Der Hauptausschuss der Stadt Barmstedt hat der Stadtvertretung am 24. August 2010 die dieser Vorlage beigefügte Neufassung der Satzung der Stadt Barmstedt über die Erhebung von Verwaltungsgebühren zur Beschlussfassung vorgeschlagen. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Stadtvertretung in ihrer nächsten Sitzung am 07. September 2010 der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses folgt und die neue Verwaltungsgebührensatzung dann zum 01. Oktober 2010 in Kraft treten kann.
In der Neufassung der Satzung wird klargestellt, dass Verwaltungsgebühren für Leistungen der Stadtverwaltung in Selbstverwaltungsangelegenheiten der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Barmstedt und des Amtes Hörnerkirchen erhoben werden. Die Gebührentabelle wird gestrafft und der allgemeinen Kostenentwicklung angepasst. Die Gebühren für die einzelnen Amtshandlungen oder Tätigkeiten / Leistungen orientieren sich im Wesentlichen an der am 29. März 2010 von der Ratsversammlung der Stadt Quickborn beschlossenen dortigen Gebührentabelle.
Im Haushaltsjahr 2009 wurden Verwaltungsgebühren in Höhe von rd. 77.300 EUR vereinnahmt, davon rd. 75.000 EUR aufgrund spezieller Vorschriften wie Landesgebührenordnung (z. B. für Ausweisdokumente, Meldewesen, Gewerbeangelegenheiten, Führungszeugnisse). Die nach der Verwaltungsgebührensatzung erzielten Einnahmen beliefen sich demnach auf rd. 2.300 EUR und sind damit von untergeordneter Bedeutung. Die Verwaltung rechnet mit Mehreinnahmen insbesondere durch die neu mit einer Gebührenpflicht belegten Amtshandlungen nach dem Straßen- und Wegegesetz und dem Telekommunikationsgesetz. Nach Auskunft des Fachamtes für Stadt- und Gemeindeentwicklung werden jährlich in der Regel zwischen 50 und 100 Aufgrabungen an öffentlichen Verkehrsflächen genehmigt. Der Höhe nach lassen sich die zu erwartenden Mehreinnahmen nicht einschätzen.
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss beschließt die Aufhebung der Satzung des Amtes Hörnerkirchen über die Erhebung von Verwaltungsgebühren.
Anlage/n:
Entwurf der Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Barmstedt,
Satzung des Amtes Hörnerkirchen über die Erhebung von Verwaltungsgebühren,
Gebührentabelle des Amtes Hörnerkirchen
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76