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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Bebauungsplan Nr. 69 der Stadt Barmstedt für den Bereich der Grundstücke Chemnitzstraße 34 und 36 hier: Satzungsbeschluss  

Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt
TOP: Ö 21
Gremium: Stadtvertretung Barmstedt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 07.09.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1
VO/2010-634 Bebauungsplan Nr. 69 der Stadt Barmstedt für den Bereich der Grundstücke Chemnitzstraße 34 und 36
a) Abwägung der Anregungen und Bedenken der Behörden und der Öffentlichkeit
b) Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wolfgang Rubart
Federführend:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung Beteiligt:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Axel Schmidt trägt den Sachverhalt vor und erklärt, dass das Auslegungsverfahren des B-Planes Nr

Herr Axel Schmidt trägt den Sachverhalt vor und erklärt, dass das Auslegungsverfahren des B-Planes Nr. 69 der Stadt Barmstedt für das Gebiet „Chemnitzstraße 34 - 36“ seit dem 26.08.2010 abgeschlossen ist. Die Voraussetzungen für den Satzungsbeschluss sind somit gegeben. Die im Rahmen des Auslegungsverfahrens sowie der Beteiligung der sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden durch das Stadtplanungsbüro Maysack-Sommerfeld und das Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung geprüft und bearbeitet, so dass die Abwägung durch die städtischen Gremien erfolgen kann. Der Abwägungsvorschlag ist dieser Vorlage beigefügt. Aufgrund der vorgelegten Anregungen und Bedenken der Denkmalschutzbehörde sind redaktionelle Änderungen im Teil B des Planes notwendig. Diese sind im Abwägungsvorschlag bei den Anregungen der Denkmalschutzbehörde entsprechend dargestellt. Aus Sicht der Verwaltung sind die Grundzüge der Planung hierdurch nicht berührt und damit eine erneute Auslegung nicht notwendig. Herr Schmidt beantragt, gemäß Beschlussvorschlag zu beraten und zu beschließen.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung beschließt:

 

A)     Über die vorgebrachten Anregungen wird gemäß Vorschlag des Planungsbüros und des Fachamtes für Stadt- und Gemeindeentwicklung beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die beteiligten Behörden und die Personen, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

B)     Nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und § 82 der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 69 für den Bereich „Chemnitzstraße 34 – 36“ – als Satzung.

b.1 Die Begründung wird gebilligt.

b.2 Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bekanntmachung gemäß § 10 Absatz 3 BauGB  zu veranlassen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der entsprechenden Begründung während der Dienststunden eingesehen werden kann.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Mitglieder der Stadtvertretung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen: 22             

Nein- Stimmen: 1             

Enthaltungen: 1             

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