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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2010-634  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 69 der Stadt Barmstedt für den Bereich der Grundstücke Chemnitzstraße 34 und 36
a) Abwägung der Anregungen und Bedenken der Behörden und der Öffentlichkeit
b) Satzungsbeschluss
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wolfgang Rubart
Federführend:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung Beteiligt:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung
Beratungsfolge:
Bauausschuss Barmstedt Kenntnisnahme
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
07.09.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Das Auslegungsverfahren des B-Planes Nr. 69 der Stadt Barmstedt für das Gebiet „Chemnitzstraße 34 - 36“ ist seit dem 26.08.2010 abgeschlossen, so dass die Voraussetzungen für den Satzungsbeschluss vorhanden sind. Die Stellungnahmen des Kreises Pinneberg sind hier verspätet, am 27.08.2010, eingegangen. Trotzdem sind sie in der Abwägung zu berücksichtigen. Der verspätete Eingang entbindet die Stadt Barmstedt nicht von der Pflicht, alle Belange, die bekannt sind oder hätten bekannt sein müssen, in die Abwägung einzustellen. Insofern wurden alle im Rahmen des Auslegungsverfahrens sowie der Beteiligung der sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen und Hinweise durch das Stadtplanungsbüro Maysack-Sommerfeld und das Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung geprüft und bearbeitet, so dass die Abwägung durch die städtischen Gremien erfolgen kann. Der Abwägungsvorschlag ist dieser Vorlage anliegend beigefügt. Aufgrund der vorgelegten Anregungen und Bedenken der Denkmalschutzbehörde sind redaktionelle Änderungen im Teil B des Planes notwendig. Diese sind im Abwägungsvorschlag bei den Anregungen der Denkmalschutzbehörde entsprechend dargestellt. Aus Sicht der Verwaltung sind hierdurch die Grundzüge der Planung nicht berührt und damit eine erneute Auslegung nicht notwendig.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt:

 

a.      Über die vorgebrachten Anregungen wird gemäß Vorschlag des Planungsbüros und des Fachamtes für Stadt- und Gemeindeentwicklung beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die beteiligten Behörden und die Personen, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

b.      Nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und § 82 der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 69 für den Bereich „Chemnitzstraße 34 – 36“ – als Satzung.

b.1 Die Begründung wird gebilligt.

b.2 Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bekanntmachung gemäß § 10 Absatz 3 BauGB  zu veranlassen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der entsprechenden Begründung während der Dienststunden eingesehen werden kann.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Mitglieder des Bauausschusses / der Stadtvertretung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Abwägungsvorschläge

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BAR08001_Abwaegung_100901 (56 KB)      

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