Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Satzung der Stadt Barmstedt über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Änderung und Neufassung)  

Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt
TOP: Ö 5
Gremium: Hauptausschuss Barmstedt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 24.08.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 25355 Barmstedt
VO/2010-575 Satzung der Stadt Barmstedt über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Änderung und Neufassung)
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Heinz Scharrel
Federführend:Fachamt für zentrale Dienste und Finanzen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Peter Gottschalk verweist auf die Vorlage der Verwaltung und berichtet zum Sachverhalt

Herr Peter Gottschalk verweist auf die Vorlage der Verwaltung und berichtet zum Sachverhalt. Er weist darauf hin, dass die Satzung nunmehr für die Verwaltungsgemeinschaft, also für die Stadt Barmstedt und das Amt Hörnerkirchen gilt. Er erläutert die wesentlichen Änderungen gegenüber der bestehenden Satzung. In den Entwurf der Satzung wurde der Antrag der BALL-Fraktion zur Halbierung der Gebührensätze für Sozialpassinhaber aufgenommen.

 

Herr Ortwin Schmidt teilt mit, dass die Verwaltung die Halbierung der Gebührensätze für Sozialpassinhaber nur als eine Alternative vorgesehen hat. Umfangreiche gebührenfreie Leistungen werden in § 2 der Satzung beschrieben. Die CDU-Fraktion wird der Halbierung der Gebühren nicht zustimmen.

 

Herr Heinz Brabandt bittet um Klärung, ob die Erteilung von Widerspruchsbescheiden einer Gebührenpflicht unterliegen kann. Die Verwaltung sagt eine Klärung bis zur Sitzung der Stadtvertretung zu.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Die Rechtsgrundlage für die Erhebung von Verwaltungsgebühren für ablehnende Widerspruchsbescheide ist § 5 Abs. 4 KAG. Danach darf eine Gebühr für Widerspruchsbescheide nur erhoben werden, wenn und soweit der Widerspruch zurückgewiesen wird. Sie darf höchstens die Hälfte der Gebühr für den angefochtenen Verwaltungsakt betragen.

 

Herr Peter Gottschalk gibt zu bedenken, dass Sozialpassinhaber nur in eigenen Angelegenheiten von der Halbierung der Gebühren profitieren könnten.

 

Herr Dr. Günter Thiel berichtet, dass das Gebührenaufkommen auf Basis der Satzung sich nur auf rund 2.300 € beläuft. Er beantragt, die bestehende Verwaltungsgebührenordnung in Kraft zu lassen und um die neuen Punkte zu ergänzen und die Sozialpassklausel einzufügen.

Beschluss:

Beschluss:

 

A)

 

Auf Antrag der BALL-Fraktion empfiehlt der Hauptausschuss der Stadtvertretung, die bestehende Verwaltungsgebührenordnung in Kraft zu lassen und um die neuen Punkte zu ergänzen und die Sozialpassklausel einzufügen.

 

 

B)

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung, die der Vorlage VO/2010-575 beigefügte Neufassung der Satzung der Stadt Barmstedt über die Erhebung von Verwaltungsgebühren als Satzung zu erlassen. Der Antrag der BALL-Fraktion auf Halbierung der Gebühren für Sozialpassinhaber/innen aus der Stadt Barmstedt wird nicht berücksichtigt.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zu A)

 

1  Ja- Stimmen             

Nein- Stimmen             

Enthaltungen

 

Der Antrag ist damit abgelehnt.             

 

Zu B)

 

5  Ja- Stimmen             

1  Nein- Stimmen             

1  Enthaltungen

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen: 
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

Rosentwiete 4
25364 Brande-Hörnerkirchen

Telefon: 04127 - 977537

Partner