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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2010-575  

Betreff: Satzung der Stadt Barmstedt über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Änderung und Neufassung)
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Heinz Scharrel
Federführend:Fachamt für zentrale Dienste und Finanzen   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Vorberatung
24.08.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
07.09.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Die Satzung der Stadt Barmstedt über die Erhebung von Verwaltungsgebühren vom 25. September 2001 bedarf einer Überarbeitung.

 

Die Änderungen sind in Fettdruck in Entwurf der Neufassung eingearbeitet. Die Gebührentabelle wird gestrafft und der allgemeinen Kostenentwicklung angepasst. Die Gebühren für die einzelnen Amtshandlungen oder Tätigkeiten / Leistungen orientieren sich im Wesentlichen an der am 29. März 2010 von der Ratsversammlung der Stadt Quickborn beschlossenen dortigen Gebührentabelle. 

 

Die BALL-Fraktion hat mit Mail vom 29. Oktober 2008 u. a. die Halbierung der Verwaltungsgebühren für Sozialpassinhaber/innen aus Barmstedt beantragt. Die geltende Satzung sieht einen entsprechenden Ermäßigungstatbestand nicht vor.

 

Im Haushaltsjahr 2009 wurden Verwaltungsgebühren in Höhe von rd. 77.300 EUR vereinnahmt, davon rd. 75.000 EUR aufgrund spezieller Vorschriften wie Landesgebührenordnung (z. B. für Ausweisdokumente, Meldewesen, Gewerbeangelegenheiten, Führungszeugnisse) und Gebührensatzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Barmstedt. Die nach der Verwaltungsgebührensatzung erzielten Einnahmen beliefen sich demnach auf rd. 2.300 EUR.

 

Sollte die Gebührentabelle gemäß beigefügtem Entwurf beschlossen werden, rechnet die Verwaltung mit Mehreinnahmen insbesondere durch die neu mit einer Gebührenpflicht belegten Amtshandlungen nach dem Straßen- und Wegegesetz und dem Telekommunikationsgesetz. Nach Auskunft des Fachamtes für Stadt- und Gemeindeentwicklung werden jährlich in der Regel zwischen 50 und 100 Aufgrabungen an öffentlichen Verkehrsflächen genehmigt. Der Höhe nach lassen sich die zu erwartenden Mehreinnahmen nicht einschätzen. Sich aus einer Gebührenermäßigung für Sozialpassinhaber/innen ergebende Mindereinnahmen lassen sich ebenfalls nicht beziffern.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt die der Vorlage VO/2010-575 beigefügte Neufassung der Satzung der Stadt Barmstedt über die Erhebung von Verwaltungsgebühren. Der Antrag der BALL-Fraktion auf Halbierung der Gebühren für Sozialpassinhaber/innen aus der Stadt Barmstedt wird – nicht – berücksichtigt.

Anlage/n:

Anlage/n:

Entwurf der Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung,

zurzeit geltende Gebührentabelle

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Verwaltungsgebührensatzung (Neufassung 2010) (95 KB) PDF-Dokument (244 KB)    

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