Politik / Ratsinformationssystem
Auszug - Satzung der Stadt Barmstedt über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Änderung und Neufassung)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Gottschalk trägt den Sachverhalt vor und verweist auf die Vorlage der Verwaltung. Die Verwaltungsgebührensatzung wurde im Hauptausschuss kontrovers diskutiert. Er weist außerdem daraufhin, dass die Satzung nunmehr für die Verwaltungsgemeinschaft, also für die Stadt Barmstedt und das Amt Hörnerkirchen gilt. Er erläutert die wesentlichen Änderungen gegenüber der bestehenden Satzung. Der Antrag der BALL-Fraktion zur Halbierung der Gebührensätze für Sozialpassinhaber wurde in den Entwurf der Satzung nicht aufgenommen. Herr Gottschalk beantragt, gemäß Empfehlung des Hauptausschusses zu beraten und zu beschließen.
Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt die der Vorlage VO/2010-575 beigefügte Neufassung der Satzung der Stadt Barmstedt über die Erhebung von Verwaltungsgebühren als Satzung zu erlassen. Der Antrag der BALL-Fraktion auf Halbierung der Gebühren für Sozialpassinhaber/innen aus der Stadt Barmstedt wird nicht berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: 20
Nein- Stimmen: 4
Enthaltungen: 0
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Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
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Leitweg-ID: 010565636-0000-76