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Auszug - Ausschreibung und Vergabe von öffentlichen Aufträgen hier: Erhöhung der Wertgrenzen nach § 8 a der Landesverordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Bürgermeister Münster berichtet zum Sachverhalt und verweist auf die Vorlage der Verwaltung. Im Hinblick auf die Ausschreibung der Leistungen der Entschlammung der Klärteichanlage ist eine Anhebung der Wertgrenzen für die Auftragsvergabe sinnvoll.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, bei der Vergabe von Aufträgen die Wertgrenzen nach § 8 a der Schleswig-Holsteinischen Vergabeverordnung abweichend von der Ausschreibungs- und Vergabeverordnung der Gemeinde Bokel anzuwenden. Ab dem 25.11.2010 gilt die Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Gemeinde Bokel mit ihren Wertgrenzen für die Vergabe von Aufträgen wieder in vollem Umfang.
Abstimmungsergebnis:
8 Ja- Stimmen
0 Nein- Stimmen
0 Enthaltungen
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