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Auszug - Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2010 sowie Investitionsprogramm und Finanzplan für die Haushaltsjahre 2009 bis 2013
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Ortwin Schmidt verweist auf die Vorlage der Verwaltung, den Entwurf des Haushaltes, die Veränderungsliste zum Haushalt und den neuen Entwurf der Haushaltssatzung.
Herr Scharrel erläutert die wesentlichen Punkte des Entwurfes des Haushaltes und der Veränderungsliste. In Ergänzung der Veränderungsliste weist er darauf hin, dass zur Erlangung der Konzession für das Schlossgefängnis durch den Betreiberwechsel der Ansatz für die Unterhaltung des Schlossgefängnisses (S. 125) um 6.000 steigt.
Herr Dr. Thiel erkundigt sich nach der Höhe der insgesamt im Rahmen der Stadtsanierung angefallenen Zweckentfremdungszinsen. Er bittet darum, die Höhe von der Verwaltung zu ermitteln.
Anmerkung der Verwaltung:
Die Höhe der bisher gezahlten Zweckentfremdungszinsen beläuft sich auf 83.909,35 €.
Herr Ortwin Schmidt verweist auf die Aufstellung der Verwaltung zu der Höhe der Hebsätze der Stadt Barmstedt und anderer Gemeinden. Er schlägt vor, den Hebesatz für die Grundsteuer B zu erhöhen. Die CDU-Fraktion spricht sich nur für die notwendige Erhöhung der Grundsteuer B zur Erfüllung der Voraussetzungen für den Erhalt einer Fehlbetragszuweisung aus.
Herr Scharrel nimmt Stellung zu einer möglichen Erhöhung der Gewerbesteuer. Er verweist auf die der Stadtvertretung vorliegenden Ausführung hinsichtlich der für die Gewerbebetriebe steuerlich unschädlichen Erhöhung der Gewerbesteuer. Auf Basis der Anzahl der Kapital- und Personengesellschaften in der Stadt Barmstedt und der Höhe der zu erzielenden Mehreinnahmen und Berücksichtigung der möglicherweise daraus folgenden Abwanderung einer Gesellschaft rechnet sich eine Erhöhung des Hebesatzes der Gewerbesteuer nicht.
Herr Heinz Brabandt teilt mit, dass sich die SPD-Fraktion mit einer Erhöhung der Hebesätze noch nicht detailliert beschäftigt hat. Für ihn stellt sich die Frage, wie hoch die Fehlbetragszuweisung bei Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B ausfällt.
Herr Scharrel teilt mit, dass das Land insgesamt 50 Mio. € für die Abdeckung von Fehlbeträgen bereitstellt. Nach einem Hinweis des Innenministeriums wird ein Prozentanteil auf den Fehlbetrag gewährt. Die Höhe des Prozentanteils richtet sich nach der Anzahl der vorliegenden Anträge. Hierüber kann derzeit keine Aussage getroffen werden. Die Höhe des voraussichtlich anerkannten Fehlbetrages schätzt Herr Scharrel auf rund 500.000 €. Hierauf wird der Prozentanteil von z.B. 30, 40 oder 50 % berechnet und als Fehlbetragszuweisung festgesetzt.
Herr Christian Kahns teilt mit, dass sich die FWB-Fraktion mit dem Sachverhalt beschäftigt hat. Die Erhöhung der Grundsteuer B ist nicht abwendbar. Hinsichtlich der Erhöhung des Hebesatzes der Gewerbesteuer schließt er sich den Ausführung von Herrn Scharrel an.
Herr Ortwin Schmidt schlägt vor, zunächst über die Anhebung der Hebesätze und danach über den vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan abzustimmen.
Beschluss:
A)
Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung, den Hebesatz für die Grundsteuer B von 330 v.H. auf 350 v.H. anzuheben.
B)
Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung, den Hebesatz für die Grundsteuer A von 330 v.H. auf 350 v.H. anzuheben.
C)
Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung, den Hebesatz für die Gewerbesteuer A von 360 v.H. auf 380 v.H. anzuheben.
D)
Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung
1. die Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2010 und
2. das Investitionsprogramm für die Jahre 2009 bis 2013
gemäß Entwürfe unter Berücksichtigung der jeweils beschlossenen Änderungen
zu beschließen.
Die Stadtvertretung nimmt von dem Finanzplan für die Haushaltsjahre 2009 bis 2013 Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Zu A)
5 Ja- Stimmen
1 Nein- Stimmen
1 Enthaltungen
Zu B)
3 Ja- Stimmen
3 Nein- Stimmen
1 Enthaltungen
Zu C)
0 Ja- Stimmen
7 Nein- Stimmen
0 Enthaltungen
Zu D)
6 Ja- Stimmen
1 Nein- Stimmen
0 Enthaltungen
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