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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2009-470  

Betreff: Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2010 sowie Investitionsprogramm und Finanzplan für die Haushaltsjahre 2009 bis 2013
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Heinz Scharrel
Federführend:Fachamt für zentrale Dienste und Finanzen   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Barmstedt Vorberatung
14.01.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bauausschusses Barmstedt zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Jugend und Soziales Barmstedt Vorberatung
18.01.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Jugend und Soziales Barmstedt (offen)   
Ausschuss für Kultur, Schule und Sport Barmstedt Vorberatung
21.01.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Kultur, Schule und Sport Barmstedt (offen)   
Hauptausschuss Barmstedt Vorberatung
26.01.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt geändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
09.02.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Anliegend werden die Entwürfe der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2010 sowie des Investitionsprogramms und des Finanzplanes für die Haushaltsjahre 2009 bis 2013 zur Beratung und Beschlussfassung überreicht.

 

Das Volumen des Verwaltungshaushaltes beläuft sich in der Einnahme auf 14.261.700 EUR und in der Ausgabe auf 17.837.700 EUR. Der Fehlbedarf beträgt somit 3.576.000 EUR. In diesem Betrag ist das Defizit gemäß 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 in Höhe von 2.398.400 EUR enthalten. Das Haushaltsjahr 2010 weist damit für sich allein gesehen einen Fehlbedarf von 1.177.600 EUR aus.

 

Der noch im Ursprungshaushalt 2009 für die Folgejahre prognostizierte kontinuierliche Abbau des Fehlbedarfs im Verwaltungshaushalt ist durch die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise auf den Haushalt der Stadt Barmstedt nicht mehr möglich. Festzustellen ist nunmehr eine gegenläufige Entwicklung:  

 

 

Fehlbedarf Verwaltungshaushalt

 

2010

2011

2012

2013

 

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

 

 

 

 

 

Ursprungshaushalt 2010

- 3.576

- 4.543

- 5.189

- 5.609

Ursprungshaushalt 2009

- 1.306

- 1.148

- 1.001

k. A.

Haushaltsverschlechterung

- 2.270

- 3.395

- 4.188

 

 

Das Aufkommen aus den Grundsteuern A und B ist mit 41.500 EUR (+ 1.500 EUR gegenüber 2009) bzw. 1.045.000 EUR (+ 5.000 EUR) veranschlagt.

 

Das Gewerbesteueraufkommen ist mit 1.000.000 EUR veranschlagt; das sind 100.000 EUR weniger als 2009. Zu berücksichtigen sind insbesondere die negativen Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise. Es muss davon ausgegangen werden, dass der Ansatz im Rahmen eines Nachtragshaushaltsplanes ggf. der weiteren Entwicklung anzupassen ist. Die Gewerbesteuerumlage wird mit einem Umlagesatz von 71 v. H. der Messbeträge erhoben, was einen Betrag von 197.300 EUR ausmacht. Das Nettoaufkommen liegt somit bei 802.700 EUR.

 

Die Hundesteuer ist mit 36.000 EUR um 1.000 EUR höher als 2009 veranschlagt. Die Ursache liegt in der von der Stadtvertretung beschlossenen Anhebung der Hundesteuer für den zweiten und jeden weiteren Hund ab 2010.

 

Aus der Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten ist ein Aufkommen von 60.000 EUR zu erwarten, das sind 5.000 EUR mehr als noch 2009.

 

Für die Verteilung des Gemeindeanteiles an der Einkommensteuer gelten die für die Jahre 2009 bis 2011 auf der Grundlage der Ergebnisse der Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2004 ermittelten Schlüsselzahlen. Berücksichtigt werden Jahreseinkommen von bis zu 30.000 EUR bei Alleinstehenden und bis zu 60.000 EUR bei zusammen Veranlagten. Die Schlüsselzahl für die Stadt Barmstedt beträgt 0,00332320. Der Anteil der Stadt Barmstedt an dem prognostizierten Landesanteil von 779 Mio. EUR beträgt somit 2.588.700 EUR. Gegenüber den Ist-Zahlungen des Jahres 2009 bedeutet dies eine Mindereinnahme von 244.300 EUR. 

 

Die Schlüsselzahl für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer ist auch für die Verteilung des Sonderausgleichs nach § 31 A FAG (Familienleistungsausgleich) anzuwenden. Für 2010 ist mit einem Anteil von 303.000 EUR (+ 10.900 EUR) zu rechnen.

 

Der Anteil der Umsatzsteuer liegt mit 176.000 EUR um 4.000 EUR über dem Vorjahresbetrag.

 

Die Steuerkraft je Einwohner vermindert sich gegenüber 2009 um 20,25 EUR auf 512,50 EUR, durch den Finanzausgleich wird aber zumindest sichergestellt, dass die Finanzkraft je Einwohner mit 743,25 EUR gegenüber 2009 nahezu unverändert ist. Nach den vorläufigen Zahlen im Haushaltserlass 2010 sind allgemeine Schlüsselzuweisungen von 1.880.300 EUR (+ 108.200 EUR) und Sonderschlüsselzuweisungen von 359.000 EUR (+ 86.400 EUR) zu erwarten.

 

Bei einer unveränderten Finanzkraft wäre die Kreisumlage in Höhe des Vorjahresbetrages zu veranschlagen. Der Kreis Pinneberg beabsichtigt aber die Anhebung des Umlagesatzes von zurzeit 37,75 % auf voraussichtlich 39,00 %. Dies wird bei der Stadt Barmstedt zu einer Mehrbelastung von rd. 90.000 EUR führen. Die mit 2.813.200 EUR veranschlagte Kreisumlage berücksichtigt die zu erwartende Erhöhung. 

 

Die Schlüsselzuweisung für übergemeindliche Aufgaben liegt mit 408.000 EUR um 16.800 EUR unter dem Vorjahresbetrag.

 

Die Vorauszahlungen der Stadtwerke Barmstedt auf den zu erwartenden Gewinn und auf die Konzessionsabgabe wurden mit 750.000 EUR bzw. 470.000 EUR vorläufig geschätzt. Der Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Jahr 2010 liegt bisher nicht vor.

 

Die Abwasserbeseitigung der Stadt Barmstedt wurde zum 01. Januar 2009 von den Stadtwerken Barmstedt auf den Abwasser-Zweckverband Pinneberg (AZV) übertragen. Dadurch verändert sich die Abrechnungssystematik der Kosten für die Straßenentwässerung. Bisher erfolgte die Abrechnung jeweils im Folgejahr. Der AZV hingegen wird Vorauszahlungen für das laufende Jahr erheben. Daraus folgt, dass die Haushaltsveranschlagung 2010 sowohl den Abrechnungsbetrag 2009 als auch die Vorauszahlung 2010 enthält. Die Gesamtveranschlagung beträgt vorläufig 300.000 EUR, das sind 130.000 EUR mehr als 2009 noch an die Stadtwerke zu zahlen waren. Ab 2011 werden sich die Zahlungen wieder auf nur noch ein Jahr beschränken.

 

Die Personalausgaben erhöhen sich von 4.036.000 EUR im Haushaltsjahr 2009 auf 4.183.500 EUR im Jahr 2010. Die Ansätze des Jahres 2009 wurden dabei in der Regel linear um 2,0 % erhöht, um insbesondere die zu erwartende tarifliche Erhöhung der Dienstbezüge auszugleichen. Enthalten sind erstmals die Personalausgaben für die beiden vom Amt Hörnerkirchen übernommenen Mitarbeiter des dortigen Bauhofes. Die Personalausgaben für die Mitarbeiterinnen im Schulsozialdienst sind erstmals ganzjährig zu berücksichtigen. Die von Dritten (insbesondere Ämter Hörnerkirchen und Rantzau, Kreis Pinneberg, ARGE, Abwasser-Zweckverband Pinneberg, Stadtwerke Barmstedt) über Verwaltungskostenbeiträge zu erstattenden Personalausgaben sind auf den Einnahmeseiten der betreffenden Haushaltsabschnitte veranschlagt. 

 

Der sächliche Verwaltungs- und Betriebsaufwand erhöht sich gegenüber 2009 um 143.300 EUR auf 5.055.200 EUR. Dies ist im Wesentlichen auf um 70.000 EUR steigende Schülerbeförderungskosten und die um 46.800 EUR höher berechneten inneren Verrechnungen zurückzuführen.

 

Die im Haushaltsplan enthaltenen freiwilligen Leistungen wurden in der Regel unverändert gegenüber dem Vorjahr veranschlagt. Die Zuschüsse für die Kindertagesstätten wurden in Höhe der von den Trägern in den einzelnen Haushalten veranschlagten Beträge übernommen. Der Gesamtbetrag der Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen beläuft sich auf insgesamt 1.478.200 EUR (2009 = 1.461.500 EUR). Hiervon entfallen 1.108.000 EUR auf die Kindertagesstätten (2009 = 1.114.200 EUR).

 

Die Zinsausgaben belaufen sich auf insgesamt 883.700 EUR (2009 einschließlich der fiktiven Verzinsung des Kapitals der „Nelke-Stiftung“ = 921.800EUR). Der Mehrbedarf ist zurückzuführen auf die Kreditaufnahmen aus der Ermächtigung des Jahres 2009. Auch der für 2010 erforderliche Kreditbedarf wird sich anteilig niederschlagen. Die Ansätze beinhalten die Zinsen in Höhe von 126.000 EUR (2009 = 187.000 EUR) für die zur Zwischenfinanzierung der Fördermittel für die Schulbaumaßnahmen aufgenommenen Kredite.

 

Die Pflichtzuführung des Verwaltungshaushaltes an den Vermögenshaushalt in Höhe der ordentlichen Kredittilgungen ist mit 549.400 EUR veranschlagt (2009 = 531.200 EUR). Weiterhin werden dem Vermögenshaushalt 217.100 EUR zur Einstellung in die Altersteilzeitrücklage und 15.000 EUR in die Treuhandrücklage „Nelke-Stiftung“ zugeführt. 

 

Die bereinigten Ausgaben des Verwaltungshaushalts erhöhen sich gegenüber 2009 um 1,46 %. Die Empfehlung des Innenministeriums im Haushaltserlass 2010 von maximal 2 % wird damit um 0,54 % unterschritten.

 

Die aufgezeigte Haushaltslage erfordert weiterhin alle Anstrengungen zur Haushaltskonsolidierung. Insbesondere müssen sämtliche Ausgaben ständig nach Notwendigkeit und Dringlichkeit überprüft werden. Dies schließt auch eine Aufgabenkritik mit ein. Freiwillige Leistungen sollten grundsätzlich gegenüber dem Vorjahr nicht erhöht werden. Nach Einnahmeverbesserungen ist zu suchen. Hierzu können die bekannten Hinweise des Innenministeriums zur Ausschöpfung der Einnahmemöglichkeiten und zur Begrenzung der Ausgaben zur Orientierung herangezogen werden.

 

Die Realsteuerhebesätze werden gegenüber dem Vorjahr unverändert in den Haushaltsentwurf übernommen. Die letzte Erhöhung erfolgte 2001. Aufgrund der zu erwartenden Haushaltsentwicklung sollte jedoch eine Anhebung der Hebesätze ab dem Haushaltsjahr 2010 beraten und beschlossen werden. Der Fehlbetrag des Verwaltungshaushalts belief sich Ende 2008 auf 1.421.701,48 EUR. Nach der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 wird sich das Defizit auf voraussichtlich rd. 2,4 Mio. EUR erhöhen. Der 2009 zusätzlich entstandene Fehlbetrag von rd. 1,0 Mio. EUR könnte Grundlage eines Antrages auf Gewährung einer Fehlbetragszuweisung aus dem Kommunalen Bedarfsfonds sein. Nach den diesbezüglichen Richtlinien ist es jedoch erforderlich, dass die Realsteuerhebesätze im Jahr der Antragstellung (also 2010) mindestens in folgender Höhe festgesetzt sind:

 

 

Mindesthebesätze

Kommunaler Bedarfsfonds

Hebesätze

Stadt Barmstedt

 

 

 

Grundsteuer A

330 v. H.

330 v. H.

Grundsteuer B

350 v. H.

330 v. H.

Gewerbesteuer

350 v. H.

360 v. H.

 

Grundsteuer A

Der Hebesatz ist zurzeit in Höhe des nach den Richtlinien zum Kommunalen Bedarfsfonds geforderten Mindesthebesatzes festgesetzt. Da aber die Hebesätze für die Grundsteuern A und B in gleicher Höhe festgesetzt sind, sollte analog dem nachfolgenden Vorschlag zur Neufestsetzung des Hebesatzes für die Grundsteuer B eine Anhebung des Hebesatzes für die Grundsteuer A auf ebenfalls 350 v. H. in Erwägung gezogen werden. Das jährliche Steueraufkommen würde sich dadurch um rd. 2.500 EUR auf 42.500 EUR erhöhen

 

Grundsteuer B

Eine Anhebung des Hebesatzes für die Grundsteuer B auf 350 Prozent würde zu einer Erhöhung des Steueraufkommens um rd. 60.000 EUR auf insgesamt 1.100.000 EUR führen.

 

Für die Steuerpflichtigen würden sich im Einzelnen folgende maximale jährliche Mehrbelastungen ergeben:

 

Höhe der Messbeträge

Objekte

max. Mehrbelastung p. a.

 

 

 

bis 50,00 EUR

1.203

10,00 EUR

von 50,01 EUR bis 100,00 EUR

1.506

20,00 EUR

von 100,01 EUR bis 150,00 EUR

404

30,00 EUR

von 150,01 EUR bis 200,00 EUR

135

40,00 EUR

von 200,01 EUR bis 250,00 EUR

51

50,00 EUR

über 250,00 EUR bis 2.831,38 EUR Höchstbetrag

275

566,28 EUR

Gesamtzahl Objekte in der Veranlagung

3.574

 

 

Gewerbesteuer

Der Hebesatz von zurzeit 360 v. H. liegt über dem Mindesthebesatz nach den Richtlinien zum Kommunalen Bedarfsfonds von 350 v. H. Von daher besteht in Bezug auf die Gewährung von Fehlbetragszuweisungen kein Handlungsbedarf.

 

Berücksichtigt werden sollten ggf. die sich aus der Unternehmenssteuerreform 2008 ergebenden Auswirkungen. Danach kann die Gewerbesteuer bis zu einem Hebesatz von 380 v. H. in voller Höhe von der Einkommensteuer abgesetzt werden. Für die Steuerpflichtigen verändert sich die Steuerlast damit erstmal nicht. Durch die niedrigere Besteuerungsgrundlage für die Festsetzung des Solidaritätszuschlages und ggf. der Kirchensteuer ergibt sich aber eine Entlastung. Auf die diesbezügliche Mitteilung des Bürgermeisters in der Hauptausschusssitzung am 03. November 2009 wird insoweit Bezug genommen.

 

Bei Personenunternehmen ist die angestrebte Entlastungswirkung bei einem Gewerbesteuerhebesatz von 380 v. H. am größten. Kapitalgesellschaften zahlen hingegen bei höheren Gewerbesteuerhebesätzen generell mehr Gewerbesteuer. Allerdings profitieren sie durch die weit reichenden Entlastungen der Unternehmenssteuerreform. Zudem könnte überlegt werden, ob eventuelle Mehrbelastungen etwa durch kommunale Wirtschaftsförderung kompensiert werden können.  

 

Für Kommunen, deren Unternehmensstruktur weit überwiegend Personenunternehmen aufweist, wird daher ein Gewerbesteuerhebesatz von 380 v. H. empfohlen. Dadurch steigt das Steueraufkommen der Kommunen und gleichzeitig werden die ansässigen Personenunternehmen größtmöglich entlastet, während die steigende Belastung bei Kapitalgesellschaften gerechtfertigt ist bzw. kompensiert werden kann.

 

Das für 2009 zu erwartende Gewerbesteueraufkommen in der Stadt Barmstedt wurde im 1. Nachtragshaushaltsplan mit 1,1 Mio. EUR veranschlagt. Nach Stand der Veranlagungen vom 27. Oktober 2009  wird der Betrag auch tatsächlich erreicht. Von dem Gesamtbetrag entfallen rd. 858.800 EUR auf Vorauszahlungen für das Jahr 2009. Der Restbetrag von rd. 241.200 EUR ergibt sich aus Nachzahlungen für Vorjahre aufgrund von Veranlagungen sowie aus Anpassungen der Vorauszahlungen für Vorjahre.

 

Für die Berechnung einer Haushaltsverbesserung aufgrund einer Hebesatzanhebung werden nur die Vorauszahlungen für 2009 berücksichtigt. Der Vorauszahlungsbetrag 2009 in Höhe von 858.800 EUR setzt sich wie folgt zusammen:

 

94 Personenunternehmen

382.400 EUR

davon:

 

88

Einzelunternehmen

313.800 EUR

6

sonstige Unternehmen ( GmbHH & Co. KG)

68.600 EUR

 

 

38 Kapitalgesellschaften (einschl. Eigenbetriebe, eG)

476.400 EUR

 

 

Gewerbesteueraufkommen aus Vorauszahlungen für 2009

858.800 EUR

 

 

Gesamtbetrag der Messbeträge (858.600 : 3,6) = 238.500 EUR

 

Steueraufkommen bei einem Hebesatz von 380 v. H.

= 238.500 EUR x 3,8

 

906.300 EUR

 

 

Mehreinnahme

47.500 EUR

 

Die vorstehende Übersicht berücksichtigt nur die auch tatsächlich zahlenden Gewerbebetriebe. In der EDV sind insgesamt 286 Unternehmen aktuell. Die Anzahl der nicht zahlenden Gewerbebetriebe beläuft sich somit auf 154. 

 

Die Mehreinnahmen sowohl bei den Grundsteuer A und B als auch bei der Gewerbesteuer verbleiben in voller Höhe bei der Stadt Barmstedt. Nach den vorstehenden Ausführungen handelt es sich jährlich um einen Betrag von rd. 110.000 EUR. Eine Anrechnung im Rahmen des Finanzausgleichs sowie bei der Berechnung von Kreisumlage und Gewerbesteuerumlage erfolgt nicht.

 

Das Volumen des Vermögenshaushaltes beläuft sich in Einnahme und Ausgabe auf jeweils 6.029.900 EUR.

 

Schwerpunkte des Vermögenshaushaltes sind die Erweiterung des Carl-Friedrich-von-Weizsäcker-Gymnasiums Barmstedt/Rantzau, die Baumaßnahmen am Jugendzentrum, die Sanierung der Sporthalle Schulstraße und der Neubau einer 2. Sporthalle in der Schulstraße. Für alle Maßnahmen stehen Fördermittel aus den verschiedenen Programmen zur Belebung der Konjunktur zu Verfügung. Zur weiteren Erläuterung wird auf die Ausführung im Vorbericht und auf die Einzelveranschlagungen der Maßnahmen im Vermögenshaushalt verwiesen. Mit dem Vermögenshaushalt 2010 werden weiterhin die endgültigen Finanzierungen des Neubaus einer Fischaufstiegshilfe im Verlauf der Krückau und des vom SSV Rantzau beabsichtigten Neubaus des Sporthauses Düsterlohe sichergestellt.

 

Die städtebaulichen Entwicklungs- und Sanierungsmaßnahmen werden mit veranschlagten Fördermitteln in Höhe von 129.800 EUR fortgesetzt. Die Förderung läuft im Haushaltsjahr 2010 aus.

 

Zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes sind Kreditaufnahmen im Gesamtbetrag von 1.329.000 EUR erforderlich.

 

Den Kreditneuaufnahmen stehen Tilgungen im Gesamtbetrag von 1.075.200 EUR gegenüber. Darin enthalten ist die teilweise Tilgung von Zwischenfinanzierungskrediten für die Schulbaumaßnahme „Neubau Schulzentrum Heederbrook“ in Höhe von 525.800 EUR. Bei dem Restbetrag von 549.400 EUR handelt es sich um die ordentliche Tilgung der langfristigen Verbindlichkeiten. Dieser Betrag wird durch die Zuführung vom Verwaltungshaushalt in gleicher Höhe finanziert.

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen ist mit 1.000.000 EUR veranschlagt. Hierbei handelt es sich um die voraussichtlich 2011 fällig werdenden Mittel für den Neubau einer zweiten Sporthalle in der Schulstraße.

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite sollte wie in den Vorjahren auf 5.000.000 EUR festgesetzt werden.

 

Die Gesamtzahl der Stellen beträgt nach dem Entwurf des Stellenplanes 82,36 Stellen. Der Stellenplan wird rechtzeitig zur Haushaltsberatung im Hauptausschuss vorgelegt. 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt

1.        die Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2010 und

2.        das Investitionsprogramm für die Jahre 2009 bis 2013

gemäß Entwürfe unter Berücksichtigung der jeweils beschlossenen Änderungen.

 

Die Stadtvertretung nimmt von dem Finanzplan für die Haushaltsjahre 2009 bis 2013 Kenntnis.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus dem vorliegenden Haushaltsentwurf 2010.

Anlage/n:

Anlage/n:

Haushaltsentwurf 2010 vom 10. Dezember 2009.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1 - Haushaltssatzung 2010 (41 KB) PDF-Dokument (99 KB)    
Anlage 2 2 2 - Vorbericht 2010 (663 KB) PDF-Dokument (922 KB)    
Anlage 3 3 3 - Gesamtplan 1 - Zusammenfassung Einnahmen, Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen (236 KB)      
Anlage 4 4 4 - Gesamtplan 2 - Haushaltsquerschnitt (254 KB)      
Anlage 5 5 5 - Gesamtplan 3 - Gruppierungsübersicht (260 KB)      
Anlage 6 6 6 - Gesamtplan 4 - Finanzierungsübersicht (233 KB)      
Anlage 7 7 7 - Einzelpläne Verwaltungs- und Vermögenshaushalt (714 KB)      
Anlage 8 8 8 - Investitionsprogramm (287 KB)      
Anlage 9 9 9 - Finanzplan (251 KB)      
Anlage 10 10 10 - Verpflichtungsermächtigungen (gesamt) (232 KB)      

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