Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bokel für das Gebiet südlich der "Seestraße" und der "Neel-Greve-Straße", westlich des Bokeler Sees und östlich des "Fasanenweges"; hier: Abschließender Beschluss  

Sitzung der Gemeindevertretung Bokel
TOP: Ö 10
Gremium: Gemeindevertretung Bokel Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 26.03.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Dörpstuv
Ort: Fasanenweg 35, 25364 Bokel
VO/2025-094 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bokel für das Gebiet südlich der "Seestraße" und der "Neel-Greve-Straße", westlich des Bokeler Sees und östlich des "Fasanenweges"; hier: Abschließender Beschluss
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Jathe, Jacqueline
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Dr. Reimer erklärt den Sachverhalt und den Werdegang des Verfahrens. Anschließend verliest er den Beschlussvorschlag und bittet um Abstimmung.

 


Beschluss:

 

Die während der erneuten Veröffentlichung des Entwurfs der 2. Änderung des F-Planes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange hat die Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

Das Ergebnis ist der angehängten Abwägungstabelle zu entnehmen.

 

1. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzten. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planens zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

2. Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Änderung des F-Planes.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die 2. Änderung des F-Planes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunde eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der wirksame Flächennutzungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse https://www.vg-barmstedt-hoernerkirchen.de/amt-hoernerkirchen/bauleitplanung-1 eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

8

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

 

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen: 
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

Rosentwiete 4
25364 Brande-Hörnerkirchen

Telefon: 04127 - 977537

Partner