Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2025-094
|
|
Sachverhalt:
In der Sitzung am 25.09.2023 hat die Gemeindevertretung die Zuständigkeit für den Veröffentlichungsbeschluss an den Bürgermeister, Herrn Dr. Reimer, delegiert. Daraufhin hat der Bürgermeister am 05.02.2025 den Veröffentlichungsbeschluss für die 2. Änderung des F-Planes schriftlich gebilligt.
Der vom Bürgermeister gebilligte und zur erneuten Veröffentlichung bestimmte Entwurf der 2. Änderung des F-Planes für das Gebiet südlich der „Seestraße“ und der „Neel-Greve-Straße“, westlich des Bokeler Sees und östlich des „Fasanenweges“ sowie die Begründung lagen in der Zeit vom 10.02.2025 bis 14.03.2025 öffentlich aus. Gleichzeitig wurde die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
Die Stellungnahmen von den Trägern öffentlicher Belange, sonstige und der von Privatpersonen ergeben sich aus der Anlage mit dem jeweiligen Abwägungsvorschlag.
Aus den bei der erneuten Veröffentlichung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen ergibt sich kein Planänderungsbedarf, sodass die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes nun abschließend beschlossen werden kann.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Bokel ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Gemeindevertretung // Entscheidung // § 5 Hauptsatzung i.v.m §§ 27 und 28 GO
Beschlussvorschlag:
Die während der erneuten Veröffentlichung des Entwurfs der 2. Änderung des F-Planes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange hat die Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft:
Das Ergebnis ist der angehängten Abwägungstabelle zu entnehmen.
1. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzten. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planens zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
2. Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Änderung des F-Planes.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die 2. Änderung des F-Planes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunde eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der wirksame Flächennutzungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse https://www.vg-barmstedt-hoernerkirchen.de/amt-hoernerkirchen/bauleitplanung-1 eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO waren keine /folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Finanzielle Auswirkungen:
Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.
Anlage/n:
01. F-Plan Planzeichnung
02. F-Plan Begründung
03 Abwägung
04. Schalltechnische Untersuchung
05. WWK
06. Faunistische Potenzialeinschätzung
07. Kartografische Darstellung des Ökokontos
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76