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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Bebauungsplan Nr. 7 A "Wohngebiet südlich Seestraße" der Gemeinde Bokel für das Gebiet südlich der "Seestraße" und der "Neel-Greve-Straße", westlich des Bokeler Sees und östlich des "Fasanenweges"; hier: Satzungsbeschluss  

Sitzung der Gemeindevertretung Bokel
TOP: Ö 11
Gremium: Gemeindevertretung Bokel Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 26.03.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Dörpstuv
Ort: Fasanenweg 35, 25364 Bokel
VO/2025-095 Bebauungsplan Nr. 7 A "Wohngebiet südlich Seestraße" der Gemeinde Bokel für das Gebiet südlich der "Seestraße" und der "Neel-Greve-Straße", westlich des Bokeler Sees und östlich des "Fasanenweges"; hier: Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Jathe, Jacqueline
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Vorsitzende erläutert die Thematik und die Historie des Verfahrens. Herr Dr. Reimer verliest den Beschlussvorschlag und bittet um Stimmenabgabe.

 


Beschluss:

 

Die während der erneuten Veröffentlichung des Entwurfs des B-Planes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

Das Ergebnis ist der angehängten Abwägungstabelle zu entnehmen.

 

1. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe von Gründen in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 86 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den B-Plan Nr. 7 A „Wohngebiet südlich der Seestraße“ der Gemeinde Bokel für das Gebiet südlich der „Seestraße“ und der „Neel-Greve-Straße“, westlich des Bokeler Sees und östlich des „Fasanenwegs“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunde eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung in Internet unter der Adresse https://www.vg-barmstedt-hoernerkirchen.de/amt-hoernerkirchen/bauleitplanung-1 eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

8

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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