Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2025-095
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Sachverhalt:
In der Sitzung am 25.09.2023 hat die Gemeindevertretung die Zuständigkeit für den Veröffentlichungsbeschluss an den Bürgermeister, Herrn Dr. Reimer, delegiert. Daraufhin hat der Bürgermeister am 05.02.2025 den Veröffentlichungsbeschluss für den Bebauungsplan 7 A schriftlich gebilligt.
Der vom Bürgermeister gebilligte und zur erneuten Veröffentlichung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 7 A der Gemeinde Bokel für das Gebiet südlich der „Seestraße“ und der „Neel-Greve-Straße“, westlich des Bokeler Sees und östlich des „Fasanenwegs“ sowie die Begründung lagen in der Zeit vom 10.02.2025 bis einschließlich 14.03.2025 öffentlich aus. Gleichzeitig wurde die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
Die Stellungnahmen von den Trägern öffentlicher Belange, sonstige und Privatpersonen ergeben sich aus den Anlagen mit dem jeweiligen Abwägungsvorschlag.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Bokel ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Gemeindevertretung // Entscheidung // § 5 Hauptsatzung i.v.m. §§ 27 u. 28 GO
Beschlussvorschlag:
Die während der erneuten Veröffentlichung des Entwurfs des B-Planes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
Das Ergebnis ist der angehängten Abwägungstabelle zu entnehmen.
1. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe von Gründen in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 86 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den B-Plan Nr. 7 A „Wohngebiet südlich der Seestraße“ der Gemeinde Bokel für das Gebiet südlich der „Seestraße“ und der „Neel-Greve-Straße“, westlich des Bokeler Sees und östlich des „Fasanenwegs“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunde eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben das der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung in Internet unter der Adresse https://www.vg-barmstedt-hoernerkirchen.de/amt-hoernerkirchen/bauleitplanung-1 eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Finanzielle Auswirkungen:
Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.
Anlage/n:
01 Satzung – Teil A
01 Satzung – Teil B – Text
02 Begründung
03 Abwägung
04 Schalltechnische Untersuchung
05 WWK
06 Faunistische Potenzialeinschätzung
07 Kartografische Darstellung des Ökokontos
Kontakt & Öffnungszeiten
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