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Auszug - Satzung der Stadt Barmstedt über die Unterhaltung und Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Unterkünften zur Vermeidung von Obdachlosigkeit oder Aufnahme von Asylbewerberinnen, Asylbewerbern, Aussiedlerinnen, Aussiedlern und Flüchtlingen
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Zu diesem Top erteilt Frau Boretzki Herrn Grüntz einleitend das Wort.
Nach lebhafter Diskussion über den Zustand der Wohnungen sowie der allgemeinen Unterbringungssituation regt Herr Teßmann an, dass die Anlage zur Satzung überarbeitet werden solle.
Es besteht Einvernehmen, dass die Höchstsätze des Kreises Pinneberg für die mögliche Kostenübernahme der Unterkunftskosten für die Gebühren herangezogen werden sollten. Demnach sollen folgende Gebühren für die Unterbringung erhoben werden:
1 – Personen-Haushalt: 583,22 €
2 – Personen-Haushalte: 708,18 €
3 – Personen-Haushalte: 843,26 €
4 – Personen-Haushalte: 981,64 €
5 – Personen-Haushalte: 1.123,32 €
für jede weitere Person: 136,18 €
Zusätzlich werden Heiz- und Stromkosten erhoben.
Die in der Anlage zum Satzungsentwurf aufgeführten Heizkosten sollen nochmals überarbeitet werden. Hierfür soll der tatsächliche Verbrauch aller Wohnungen ins Verhältnis der vorhandenen Unterbringungsmöglichkeiten gesetzt werden.
Beschluss:
Der Ausschuss für Jugend und Soziales Barmstedt empfiehlt der Stadtvertretung Barmstedt die vorliegende Satzung über die Unterhaltung und Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Unterkünften zur Vermeidung von Obdachlosigkeit oder Aufnahme von Asylbewerberinnen, Asylbewerbern, Aussiedlerinnen, Aussiedler und Flüchtlingen zu beschließen.
Die Anlage zur Satzung wird im Bereich der Grundkosten sowie der Heizkosten entsprechend der Anregungen des Ausschusses überarbeitet.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: | 11 |
Nein- Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
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