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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2025-039  

Betreff: Satzung der Stadt Barmstedt über die Unterhaltung und Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Unterkünften zur Vermeidung von Obdachlosigkeit oder Aufnahme von Asylbewerberinnen, Asylbewerbern, Aussiedlerinnen, Aussiedlern und Flüchtlingen
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Grüntz, Jan-Hendrik
Federführend:FB 301 Bürgerservice - Öffentliche Ordnung, Bürgerbüro   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Jugend und Soziales Barmstedt Vorberatung
18.03.2025 
Sitzung des Ausschusses für Jugend und Soziales Barmstedt geändert beschlossen   
Hauptausschuss Barmstedt Vorberatung
25.03.2025 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
08.04.2025 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Im Jahr 2025 jährt sich die sogenannte Flüchtlingskrise zum zehnten Mal. Seit dem Jahr 2015 besteht eine verstärkte Fluchtbewegung, ausgelöst durch Kriege und politischen Verfolgungen. Auch die Stadt Barmstedt trägt seit 2015 ihren Teil zur Bewältigung dieser Flüchtlingsströme bei und hält Unterkünfte bereit.  

 

Stand 01.01.2025 bestehen 46 Unterkünfte zur Unterbringung von Asylbewerbern, Obdachlosen und Flüchtlingen. Zehn von diesen Unterkünften sind im Eigentum der Stadt Barmstedt alle weiteren Unterkünfte sind angemietet. Insgesamt stehen aktuell 59 Wohnungen zur Verfügung. Zum 01.01.2025 sind 240 von insgesamt 266 Betten belegt.

 

Die Lage ist in Barmstedt derzeit stabil.

 

Im Rahmen dessen, dass die Lage derzeit beständig ist, hat sich die Verwaltung mit den Einnahmen und Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Unterbringung von Geflüchteten, Asylbewerbern und Obdachlosen stehen, beschäftigt.

 

Hierzu wurde eine Kostenkalkulation auf Basis der Haushaltsdaten aufgestellt und ein Wert festgelegt, welcher von jeder einzelnen Person pro Bett im Monat veranschlagt werden müsste. Dieser Betrag liegt bei 440,00 € pro Person und Bett, wenn die derzeitige Belegung (90%) zu Grunde gelegt wird.

 

Ein Entwurf der zu erlassenen Satzung sowie die Kostenkalkulation ist dieser Vorlage beigefügt.

 

Bisher wurden die Kosten anhand der intern festgesetzten Mietobergrenzen des Kreises Pinneberg festgesetzt. Dieses Papier ist aus 2018 und seitdem nicht aktualisiert worden. Der Bedarf eine eigene Satzung zu erlassen und eine Gebührenkalkulation durchzuführen ist daher unerlässlich.   

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.

 

Fortsetzung des Sachverhaltes nach dem Ausschuss für Jugend und Soziales vom 18.03.2025:

Im Ausschuss für Jugend und Soziales bestand Einvernehmen, dass die Höchstsätze des Kreises Pinneberg für die mögliche Kostenübernahme der Unterkunftskosten für die Gebühren herangezogen werden sollten. Demnach sollen folgende Gebühren für die Unterbringung erhoben werden:

 

1        – Personen-Haushalt:       583,22 €

2        – Personen-Haushalte:       708,18 €

3        – Personen-Haushalte:      843,26 €

4        – Personen-Haushalte:       981,64 €

5        – Personen-Haushalte:      1.123,32 €

für jede weitere Person:      136,18 €

 

Zuvor waren die Beträge bereits angesetzt, jedoch gerundet worden.  

 

Zusätzlich werden Heiz- und Stromkosten erhoben.

 

Die in der Anlage zum Satzungsentwurf aufgeführten Heizkosten sollen nochmals überarbeitet werden. Hierfür soll der tatsächliche Verbrauch aller Wohnungen ins Verhältnis der vorhandenen Unterbringungsmöglichkeiten gesetzt werden.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Eine Berechnung der aktuellen Werte ist derzeit noch nicht möglich, da nicht alle Abrechnungen vorliegen. Eigene Gebäude wurden von den Stadtwerken bereits abgerechnet. Für die angemieteten Objekte stehen diverse Abrechnungen noch aus. Aus diesem Grund kann die o.g. Berechnung noch nicht erfolgen.

 

Bei den hier von der Verwaltung vorgeschlagenen Werten handelt es sich um Pauschalen, die vom Kreis empfohlen werden.

 

Des Weiteren ist anzumerken, dass die Strom- und Heizkosten noch nicht im unten angegebenen Delta von 220.540,00 € enthalten sind. Das Delta wird sich damit noch um die abgerechneten Strom- und Heizkosten reduzieren.

 

Es wird seitens der Verwaltung empfohlen,r dieses Jahr an den Strom- und Heizkostenpauschalen festzuhalten und im Jahr 2026 eine Berechnung und Anpassung der Werte in der Anlage vorzunehmen. Die anzupassenden Beträge werden dann der Politik wieder vorgelegt.

 

Fortsetzung des Sachverhaltes nach dem Hauptausschuss vom 25.03.2025:

Die Satzung wurde redaktionell in seiner Präambel an das geltende Zitiergebot angepasst. Darüber hinaus wurde unter § 6 noch eine Klausel zur Datenverarbeitung ergänzt.  

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

 

1.) Ausschuss für Jugend und Soziales // Vorberatung // Soziale Angelegenheit

2.) Hauptausschuss // Vorberatung // Finanzielle Angelegenheit

2.) Stadtvertretung // Entscheidung // Entscheidungsgremium  


Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Barmstedt beschließt die vorliegende Satzung über die Unterhaltung und Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Unterkünften zur Vermeidung von Obdachlosigkeit oder Aufnahme von Asylbewerberinnen, Asylbewerbern, Aussiedlerinnen, Aussiedler und Flüchtlingen. 

 


Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Kalkulation und die Festlegung der errechneten Benutzungsgebühr ergibt sich eine Kostendeckung für die Stadt Barmstedt.

Die monatliche Benutzungsgebühr beträgt laut Kalkulation 440,00 €, bei derzeitiger Belegung. Um soziale Härten zu vermeiden, sollten die Gebühren wie folgt unterteilt werden:

  1. 1-Personen-Haushalt     580,00 € 
  2. 2-Personen-Haushalt     710,00 €
  3. 3-Personen-Haushalt     850,00 €
  4. 4-Personen- Haushalt    990,00 €
  5. 5-Personen-Haushalt  1.130,00 €
  6. Jede weitere Person      150,00 €

Die Werte sind angelehnt an den angemessenen Unterkunftskosten des Kreises Pinneberg. Aus diesem Grund sollte auch der Wert für den 1-Personen Haushalt von 440,00 €, aus der Kalkulation, auf 580,00 € angehoben werden. Dies soll zur Kompensierung des sozialen Härteausgleiches bei den 2- und Mehrfamilien-Haushalten beitragen.

Eine aktuelle Berechnung zeigt, dass mit den o.g. Sätzen ein Einnahmewert in Höhe von 911.400,00 € pro Jahr erzielt werden kann. Dem gegenüber stehen die berechneten Ausgaben in Höhe von 1.273.452,47 €. Der Eigenanteil der Stadt liege damit bei
361.812,47 €.

Nach der derzeitigen Abrechnung werden 691.100,00 € an Einnahmen generiert und Ausgaben in Höhe von 1.273.452,47 getätigt. Der Eigenanteil der Stadt liegt damit bei 582.352,47 €.

Mit der hier vorgeschlagenen Satzung und den neuen Kostensätzen können somit 220.540,00 € an Ausgaben für die Stadt kompensiert werden.   

Außerdem sollte die monatliche Benutzungsgebühr noch um die angemessenen Heizkosten und ggf. Stromosten erhöht werden. Diese sind in den o.g. Zahlen noch nicht enthalten und kompensieren das Delta noch weiter. Die angemessenen Sätze können der Anlage zur Satzung zu entnommen werden.

Des Weiteren können die detaillierten finanziellen Auswirkungen der Kalkulation entnommen werden.  


Anlage/n:

- Satzung über die Unterhaltung und Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von
  Unterkünften (…) 

- Kalkulation der Benutzungsgebühren

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzung Stadt zur Unterbringung (256 KB)      
Anlage 2 2 Kalkulation Benutzungsgebühren (511 KB)      
Anlage 3 3 Richtwerte Unterkunftskosten (KdU) (209 KB)      

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