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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Antrag der Barmstedter Singgemeinschaft zur kostenfreien Raumnutzung und Nutzung des Humburg-Hauses während der Sommerferien  

Sitzung des Ausschusses für Kultur, Schule und Sport Barmstedt
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Kultur, Schule und Sport Barmstedt Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 11.03.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:07 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 25355 Barmstedt
VO/2025-082 Antrag der Barmstedter Singgemeinschaft zur kostenfreien Raumnutzung und Nutzung des Humburg-Hauses während der Sommerferien
     
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Riepen, Sophie
Federführend:FB 302 Bürgerservice - Schulen, Sport, Kultur   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Siedenhans begrüßt einige Teilnehmer der Barmstedter Singgemeinschaft und stellt den Antrag vor.

Die Barmstedter Singgemeinschaft feiert in diesem Jahr ihr 180-jähriges Jubiläum. Aktuell sind drei Mitglieder unter 60 Jahre alt. Der Altersdurchschnitt insgesamt liegt bei 71 Jahren.

Frau Eckhardt-Tams teilt mit, dass nur eine kleine Anzahl u60 ist. Es besteht oft eine Einsamkeit im Alter, der man vorbeugen möchte. Ebenfalls können die jüngeren Mitglieder beim Tische rücken und teilweise bei Fahrgemeinschaften weiterhelfen.

 

Die Gebühr für die Nutzung der Aula soll weiterhin bestehen bleiben, damit eine Gleichbehandlung mit den anderen Vereinen erfolgt.

 

Es entsteht ein kurzer Austausch zu den Anträgen.  


Beschluss 1:

Der Ausschuss für Kultur, Schule und Sport der Stadt Barmstedt beschließt, dass die Barmstedter Singgemeinschaft keine Raummiete für das „Humburg-Haus“ zahlen muss, da der Altersdurchschnitt der Mitglieder bei 71 Jahren liegt und es sich somit um eine reine Seniorenarbeit handelt, die nach § 9 C gem. Benutzungs- und Entgeltordnung von dem Benutzungsentgelt befreit ist.

 

Beschluss 2:

Der Ausschuss für Kultur, Schule und Sport der Stadt Barmstedt beschließt, dass die Barmstedter Singgemeinschaft das Humburg-Haus während der Schließzeiten in den Sommerferien für ihre Proben nutzen darf. Die Nutzung soll zunächst für ein Jahr auf Probe zur Verfügung gestellt werden. Sollten keine Probleme auftreten, ist die Nutzung auch für die folgenden Jahre vorgesehen.  


Abstimmungsergebnis 1+2:

 

Ja- Stimmen:

11

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

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