Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2025-082
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Sachverhalt:
Die Barmstedter Singgemeinschaft hat den anliegenden Antrag zur kostenfreien Raumnutzung und Nutzung des Humburg-Hauses während der Sommerferien eingereicht.
Aus Sicht der Verwaltung sollte eine Vorberatung in Bezug auf das Humburg-Haus im Kuratorium erfolgen.
Es wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten.
Anmerkungen zu Antrag 1:
Aula
Es wird darauf hingewiesen, dass im Jahr 2023 ein ähnlicher Antrag von Rhythm & Voices e.V. auf kostenlose Nutzung der Aula abgelehnt wurde.
Für die Nutzung der Aula am Wochenende oder in den Abendstunden muss der Hausmeister, der Rufbereitschaft hat, zu den Räumlichkeiten fahren, um die Schließanlage jeweils aus- und wieder einzuschalten. Es entstehen somit neben den Gebäudekosten (Strom, Heizung, etc.) auch Personalkosten.
Humburg-Haus
In der aktuellen Benutzungs- und Entgeltordnung ist festgehalten, dass Veranstaltungen, die die reine Seniorenarbeit betreffen, von der Entgeltpflicht befreit sind (z.B. die Veranstaltungen des Seniorenbeirates und der Senior-Trainerin).
In dem Antrag der Barmstedter Singgemeinschaft wurde mitgeteilt, dass der Altersdurchschnitt bei 71 Jahren liegt. Es haben jedoch auch jüngere Menschen die Möglichkeit, Mitglied in der Barmstedter Singgemeinschaft zu werden. Die genaue Altersstruktur ist der Verwaltung nicht bekannt.
Anmerkungen zu Antrag 2:
In der Schließzeit des Humburg-Hauses wird zum einen die Inventur durch die Hausmeisterin durchgeführt und zum anderen die nötigen Baumaßnahmen umgesetzt. Die Inventur bedarf mehr Zeit, da die Hausmeisterin nicht in Vollzeit tätig ist. In der übrigen Zeit plant die Hausmeisterin ihren Urlaub. Sofern in der Zeit die Barmstedter Singgemeinschaft im Humburg-Haus proben würde, müsste eine zusätzliche Reinigungskraft beauftragt werden.
Schulräume stehen während der Ferien ebenfalls nicht zur Verfügung.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
-Ausschuss Kultur, Schule und Sport der Stadt Barmstedt // Entscheidung // § 8c Hauptsatzung und § 2b Zuständigkeitsordnung
Beschlussvorschlag 1:
Der Ausschuss für Kultur, Schule und Sport der Stadt Barmstedt beschließt,
a) dass die Barmstedter Singgemeinschaft keine Raummiete für stadteigene Räume (einschließlich dem „Humburg-Haus“) zahlen muss. Dies soll für alle Nutzungen gelten, auch z.B. für Konzertveranstaltungen von der „Barmstedter Singgemeinschaft von 1845 e.V.
b) dass der Antrag der Barmstedter Singgemeinschaft auf eine kostenlose Bereitstellung der stadteigenen Räumlichkeiten abgelehnt wird.
Beschlussvorschlag 2:
Der Ausschuss für Kultur, Schule und Sport der Stadt Barmstedt beschließt,
a) dass die Barmstedter Singgemeinschaft das Humburg-Haus während der Schließzeiten in den Sommerferien für ihre Proben nutzen darf.
b) dass der Antrag der Barmstedter Singgemeinschaft auf eine Nutzung des Humburg-Hauses während der Sommerferien abgelehnt wird.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Barmstedter Singgemeinschaft zahlt aktuell 352,00 € Jahresgebühr für das Humburg-Haus. (Das Entgelt ist bereits auf 11 Monate ausgelegt, sodass die 4-Wochen Schließzeit nicht berechnet wird.)
Sofern sie das Humburg-Haus am Wochenende für z.B. ein Konzert dazubuchen, entsteht eine weitere Gebühr in Höhe von 125,00 €.
Die Aula kostet am Wochenende 120,00 € gem. Benutzungs- und Gebührensatzung.
Sofern Eintrittsgelder eingenommen werden, werden Benutzungsgebühren in Höhe von 10 % der Eintrittsgelder abgerechnet.
Anlage/n:
-Antrag der Barmstedter Singgemeinschaft vom 21.02.2025
-Benutzungs- und Gebührenordnung über die außerschulische Nutzung städtischer Schulräume/Schulhöfe
-Benutzungs- und Entgeltordnung für das Humburg-Haus
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76