Politik / Ratsinformationssystem
Auszug - Wasserpreisanpassung Barmstedt
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Kahns verliest die Vorlage und weist auf die Bedeutung des Wassers hin. Seines Erachtens ist die Berechnung des Mengenpreises durch die Kalkulation des Sachverständigen nachvollziehbar. Die von der Werkleitung vorgeschlagene Anpassung in Höhe von 20 Cent von 1,58 € auf 1,78 € netto erhält seine Zustimmung. Ferner verweist er auf den Netzbetrieb, dessen Grundpreise -je nach Zählergröße- ebenfalls angepasst werden, um ein angemessenes Verhältnis zwischen Arbeits- und Grundpreis herzustellen. Herr Timm ergänzt, dass die meisten Verbraucher dem Grundpreis Qn 2,5 zugeordnet sind.
Herr Dr. Thiel (BALL) bringt folgenden Antrag für einen alternativen Beschluss in die Sitzung ein: „Es wird ein einheitlicher Verbrauchspreis für Haushaltskunden und Sonderkunden berechnet, die Sonderverträge sind entsprechend anzupassen“. Er erläutert seinen Antrag dahingehend, dass Sonderkunden (Großverbraucher) aus ökologischer Sicht entsprechend höher bepreist werden sollten als Haushaltskunden mit kleinen Verbräuchen, damit die Haushaltskunden nicht die Sonderkonditionen der Großverbraucher subventionieren. Laut seiner Kalkulation (Herausnahme der Sonderkunden in der Berechnung) würde ein Verbrauchspreis von ~ 1,63 € netto/1,74 € brutto wirksam werden. Das Gremium diskutiert den Antrag und stellt fest, dass größere Abgabemengen zu besseren Preiskonditionen führen, das ist auch im Gas- und Stromverkauf zu sehen. Außerdem darf nicht vergessen werden, dass Großabnehmer nur eine „Wasseruhr“ nutzen, die den Aufwand zum Verbrauchspreis abmildern und ebenfalls der Aufwand im Wasserwerk die Berechnung von Herrn Dr. Thiel nicht gerechtfertigt. Der Vorsitzende, Herr Kahns, lässt den Antrag der BALL abstimmen.
Beschluss – Herr Dr. Thiel (BALL):
Es wird ein einheitlicher Verbrauchspreis für Haushaltskunden und Sonderkunden berechnet, die Sonderverträge sind entsprechend anzupassen.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: 2
Nein- Stimmen: 8
Enthaltungen: 1
Im Anschluss wird der von der Werkleitung vorgeschlagene Beschluss abgestimmt:
Beschluss:
Der Werkausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgende Beschlussfassung (gem. Anlage 2):
Die Stadtvertretung beschließt, den Mengenpreis der Trinkwasserversorgung zum 1. Juli 2025 von 1,58 €/m³ um 0,20 €/m³ (netto) auf 1,78 €/m³ (netto) zu erhöhen, das entspricht 1,90 €/m³ brutto.
Die von der Zählergröße abhängigen Jahresgrundpreise werden zum 1. Juli 2025 wie folgt angepasst:
Qn 1,5 (neu) 16,20 € (netto); 17,33 € (brutto)
Qn 2,5 27,00 € (netto); 28,89 € (brutto); zuvor 18,37 € (netto); 19,66 € (brutto)
Qn 6 64,80 € (netto); 69,34 € (brutto); zuvor 44,09 € (netto); 47,18 € (brutto)
Qn 10 108,00 € (netto); 115,56 € (brutto); zuvor 73,49 € (netto); 78,63 € (brutto)
Qn 40 432,00 € (netto); 462,24 € (brutto); zuvor 293,95 € (netto); 314,53 € (brutto)
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: | 9 |
Nein- Stimmen: | 2 |
Enthaltungen: | 0 |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76