Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2025-075
|
|
Sachverhalt:
Im Oktober/November 2024 hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Schröder & Korth GmbH, Itzehoe, einen auskömmlichen Wasserpreis für 2025 kalkuliert. Die jährlich durchgeführte Kalkulation beruht auf der freiwilligen Anwendung des Kommunalabgabengesetzes (KAG), um dem Anspruch einer lediglich kostenrechnenden Sparte gerecht zu werden. Die detaillierte Kalkulation ist als nicht öffentliche Anlage beigefügt (Anlage 1).
Die Kalkulation beruht auf den Ergebnissen des Jahres 2023 und den Prognosen für 2025. Sie empfiehlt, den zuletzt zum 01.02.2024 angepassten Wasserpreis von 1,58 €/m³ um 0,20 €/m³ im Jahr 2025 auf 1,78 €/m³ (netto) zu erhöhen. Darüber hinaus wird empfohlen, die von der Zählergröße abhängigen Grundpreise um rd. 47 % zu erhöhen, um ein angemessenes Verhältnis zwischen dem Arbeits- und Grundpreis herzustellen.
Stellungnahme der Stadtwerke
Aus der Nachkalkulation von Dr. Schröder & Korth GmbH für das Jahr 2023 ergibt sich, dass die Überdeckung früherer Jahre voraussichtlich zum 31.12.2024 vollständig abgebaut sein wird. Aufgrund steigender Kosten empfiehlt der Gutachter in seiner Kalkulation für das Jahr 2025 die Anhebung des Wasserpreises um 20 Ct./m³, da ansonsten innerhalb dieser Sparte keine vollständige Kostendeckung erreicht werden kann.
Die Werkleitung beabsichtigt, dem Vorschlag des Wirtschaftsprüfers für das Jahr 2025 zu folgen. Jedoch soll die Preiserhöhung aus zeitlichen Gründen erst zum 1. Juli 2025 wirksam werden.
Die Preisanpassung und die Belastung der Verbraucher durch die Preisanpassung ist der ebenfalls beigefügten Übersicht (Anlage 2) zu entnehmen, die auch einen Vergleich des neuen Preises mit denen der benachbarten Wasserversorger enthält. Hieraus ist zu ersehen, dass der neue Wasserpreis der Stadtwerke Barmstedt im Vergleich mit anderen Versorgern nach wie vor günstig ist.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Werkausschuss // Vorberatung // § 8 a Hauptsatzung und § 8 f Zuständigkeitsordnung
Stadtvertretung // Entscheidung // § 9 Hauptsatzung
Beschlussvorschlag:
Der Werkausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgende Beschlussfassung (gem. Anlage 2):
Die Stadtvertretung beschließt, den Mengenpreis der Trinkwasserversorgung zum 1. Juli 2025 von 1,58 €/m³ um 0,20 €/m³ (netto) auf 1,78 €/m³ (netto) zu erhöhen, das entspricht 1,90 €/m³ brutto.
Die von der Zählergröße abhängigen Jahresgrundpreise werden zum 1. Juli 2025 wie folgt angepasst:
Qn 1,5 (neu) 16,20 € (netto); 17,33 € (brutto)
Qn 2,5 27,00 € (netto); 28,89 € (brutto); zuvor 18,37 € (netto); 19,66 € (brutto)
Qn 6 64,80 € (netto); 69,34 € (brutto); zuvor 44,09 € (netto); 47,18 € (brutto)
Qn 10 108,00 € (netto); 115,56 € (brutto); zuvor 73,49 € (netto); 78,63 € (brutto)
Qn 40 432,00 € (netto); 462,24 € (brutto); zuvor 293,95 € (netto); 314,53 € (brutto)
Finanzielle Auswirkungen:
Beschluss in der Stadtvertretung
Anlage/n:
Anlage 1 (Kalkulation 2025)
Anlage 2 (Übersicht Preise Wasserpreisanpassung)
![]() | |||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
|||
![]() |
2 | Anlage 2 - Wasserpreisanpassung 01 07 2025 (145 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76