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Auszug - Entgeltordnung Barmstedter Badewonne - Preisanpassung
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Kahns erläutert die Vorlage und verweist auf die von der Werkleitung vorgeschlagene Preisanpassung zum 1. August 2025, die seines Erachtens maßvoll ist. Die „Tageseintritte ohne Fitnesskurse“ erhöhen sich für Kinder und Erwachsene um jeweils 50 Cent, im Vergleich mit den anderen Bädern, befindet sich die Badewonne damit immer noch am unteren Rand. Durch die Erhöhung der „Tageseintritte mit Fitnesskursen“ um 1,00 € ist die Badewonne ebenfalls noch deutlich günstiger als die Konkurrenz. Bei den geschlossenen Schwimmkursen steht die Badewonne nach der Preiserhöhung (mit der Ausnahme von Itzehoe) ebenfalls im besten Preisvergleich dar. Herr Stolten ergänzt, dass eine Erhöhung der Preise unabdingbar ist, die Badewonne ist ein Verlustträger (Personal, Energie, etc. steigen) und die Verluste sollten u. a. durch die Entgelte im Rahmen gehalten werden. Außerdem bekräftigt er, dass die Qualität der Kurse besser ist als bei der Konkurrenz, die Rückmeldungen der Besucher lassen dies klar erkennen.
Herr Dr. Thiel fragt Herrn Stolten, ob er eine Aussage tätigen kann, wie viele Viertklässler bereits ein Bronzeabzeichen erreicht haben. Seines Erachtens können immer noch nicht ausreichend Kinder sicher schwimmen. Herr Stolten verneint die Frage, woraufhin Herr Dr. Thiel erklärt, dass er diese Frage im Schul-/Sportausschuss stellen wird. In diesem Zuge erinnert Herr Stolten an die Subventionen der Stadtwerke für das Schulschwimmen.
Herr Mettner empfindet die Erhöhung von 40,00 € für den „Baby- und Eltern-Kind-Schwimmkurs“ als zu hoch. Herr Stolten entgegnet, dass der Sprung so groß ist, weil die Badewonne in den vergangenen Jahren zu günstig war, mit dieser Erhöhung ist eine Annäherung an das normale Niveau gegeben. Ferner weist Herr Stolten auf die Steuersätze hin, die unterschiedlich angesetzt werden müssen. Tageseintritte, Anfängerschwimmen und Bronzekurs werden nur mit 7%, Babyschwimmen und Eltern-Kind-Schwimmen dagegen mit 19% besteuert.
Das Gremium diskutiert weitere Preisanpassungen (z.B. Erhöhungen bei den Erwachsenen und Vergünstigungen für Kinder), im Anschluss lässt der Vorsitzende den Vorschlag der Werkleitung abstimmen.
Beschluss:
Der Werkausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgende Beschlussfassung:
Die neue Entgeltordnung gemäß Anlage 2 wird zum 01.08.2025 in Kraft gesetzt und die derzeit bestehende Entgeltordnung wird gleichzeitig außer Kraft gesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: | 7 |
Nein- Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 4 |
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