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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2025-074  

Betreff: Entgeltordnung Barmstedter Badewonne - Preisanpassung
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Stolten, Mathias
Federführend:Stadtwerke Barmstedt   
Beratungsfolge:
Werkausschuss Barmstedt Vorberatung
12.03.2025 
Sitzung des Werkausschusses Barmstedt ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
08.04.2025 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Entgeltordnung der Barmstedter Badewonne soll zum 01.08.2025 preislich angepasst werden. Eine Anpassung der Eintrittspreise ohne Fitnesskurse (50 Cent) und mit Fitnesskursen (1 Euro) sowie die Kosten für die Schwimmkurse (s. Anlage) sollen erhöht werden. In dem Überblick ist ebenfalls der Preisvergleich mit den umliegenden Bädern sowie die geplante Erhöhung ersichtlich.

 

Die letzte Preisanpassung fand im Jahr 2024 statt. Die Preisanpassung ist aufgrund der gestiegenen Energie- und Personalkosten tig. Zudem müssen in den kommenden Jahren hohe Investitionen getätigt werden, um den Betrieb aufrechtzuerhalten und die Qualität des Angebots zu sichern. Leider ist für die Zukunft keine Erleichterung in Aussicht, sodass die Anpassung unumgänglich ist. Die aus dem Vorschlag ergebenen geplanten Jahresmehrumsätze belaufen sich auf ca. 33.000 netto.

 

In diesem Zuge möchten wir noch einmal auf unsere Unterstützung für Kinder und Jugendliche hinweisen: Diese soll es Kindern und Jugendlichen ermöglichen, sich in Gemeinschaftsstrukturen zu integrieren, soziale Kontakte zu knüpfen und ihre Interessen in den Bereichen Sport, Kultur und Bildung zu verfolgen:

 

 

 

1. Ermäßigter Eintritt (Preise für Kinder/Jugendliche) erhalten:
 

  • Sozialpassinhaber
  • Schwerbehinderte und Schwerbeschädigte mit einem Grad der Behinderung bzw. Beschädigung von mindestens 70 % sowie die eingetragene Begleitperson.
     

2. Freier Eintritt für:
 

  • Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren
  • Schwerbehinderte und Schwerbeschädigte im Alter von 0 bis 17 Jahren mit einem Grad der Behinderung bzw. Beschädigung von mindestens 70 % sowie die eingetragene Begleitperson.

     


 

3. Wertkarten / Bonuskarten:
 

  • Wertkartennnen von mehreren Personen (z.B. Familien oder Rentnerpaaren) genutzt werden.
  • Diese Karte dient als Bezahlkarte mit virtuellem Guthaben, das im Falle eines Verlustes wieder gutgeschrieben werden kann.

Wertkarte

Rabatt

25,00 Euro

2 %

50,00 Euro

4 %

100,00 Euro

6 %

150,00 Euro

8 %

200,00 Euro

10 %


4. Vergünstigte Schwimmkurse:
 

  • Die von Montag bis Mittwoch in der Schwimmhalle trainierenden Vereine bieten kostengünstige Schwimmkurse an. Diese Kurse sind durch die von den Stadtwerken gewährten vergünstigten Bahnnutzungsgebühren möglich, was besonders für finanziell schwache Familien von Bedeutung ist.
     

5. Bildungs- und Teilhabepaket (BuT):
 

  • Ziel:rderung der Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche aus finanziell schwächeren Familien.
  • Leistungsberechtigte: Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
  • Leistungsumfang: Monatlicher Pauschalbetrag von 15 Euro für:
    • Mitgliedsbeiträge in Sport-, Spielgruppen-, Kultur- und Geselligkeitsvereinen
    • Unterricht in künstlerischen Fächern (z.B. Musik- oder Kunstunterricht)
    • Angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung (z.B. Theater- oder Tanzworkshops)
    • Teilnahme an Freizeiten (z.B. Ferienfreizeiten von Vereinen oder Verbänden)
  • Voraussetzungen:

 Der Antragsteller/die Antragstellerin muss eine der folgenden Leistungen beziehen:

  • rgergeld
  • Sozialhilfe nach dem SGB XII
  • Asylbewerberleistungen
  • Kindergeld mit Kinderzuschlag
  • Wohngeld
  • Antragstellung:
  • Die Leistungen können über ein entsprechendes Formular bei der zuständigen Stelle (z.B. Jobcenter oder Stadtverwaltung) beantragt werden.
  • Dem Antrag sind Nachweise über die Aktivität, wie Mitgliedsbescheinigungen oder Rechnungen, beizufügen.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

 

Werkausschuss // Vorberatung // § 8 a Hauptsatzung und § 8 f Zuständigkeitsordnung

Stadtvertretung // Entscheidung // § 9 Hauptsatzung


Beschlussvorschlag:

Der Werkausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgende Beschlussfassung:

 

Die neue Entgeltordnung gemäß Anlage 2 wird zum 01.08.2025 in Kraft gesetzt und die derzeit bestehende Entgeltordnung wird gleichzeitig außer Kraft gesetzt.


Finanzielle Auswirkungen:
Zuständig ist die Stadtvertretung / jährlich etwa 33.000,00 Mehrumsatz netto


Anlage/n:

Anlage 1 - Entgelte und Preisvergleich Schwimmbäder

Anlage 2 - Entgeltordnung ab 01.08.2025

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Preisvergleich Schwimmbäder 30.01.25 (133 KB)      
Anlage 2 2 Entgeltordnung Barmstedter Badewonne ab 01082025 (161 KB)      

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