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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025  

Sitzung des Koordinations- und Finanzausschusses - Amt Hörnerkirchen
TOP: Ö 8
Gremium: Koordinations- und Finanzausschuss - Amt Hörnerkirchen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 05.03.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Dörpstuv
Ort: Fasanenweg 35, 25364 Bokel
VO/2025-067 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Goos, Hinnerk
Federführend:FB 200 Finanzen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Kröger liest die Vorlage vor und erläutert im Anschluss den Sachverhalt genauer.

 

Frau Tropschug fragt nach, warum der Preis des Hauses so günstig sei. Herr Unger erwidert, dass es sich um einen fairen Preis handeln würde.

 

Des Weiteren teilt Herr Unger auf Nachfrage mit, dass bereits Mittel für die Sanierung der Sporthalle und für die Teestube im Haushalt eingeplant wurden und somit nicht in der Nachtragshaushaltssatzung und dem Nachtragshaushaltsplan zu berücksichtigen sind.

 

Es entsteht eine kurze Diskussion über die Tabelle auf Seite 13 in der Vorlage, sowie zu den beanspruchten Rücklagen. Die Verwaltung bezieht wie folgt Stellung zu den diskutierten Themen:  

Der prozentuale Anteil in Spalte 9 der Tabelle auf Seite 13 stellt den Anteil des Eigenkapitals aus Spalte 7 an der Bilanzsumme aus Spalte 8 dar. In den Jahren 2026 - 2028 war das Eigenkapital ohne das Jahresergebnis des Jahres 2024 enthalten, da das Ergebnis bisher nicht durch den zuständigen Ausschuss geprüft ist und auch über die Verwendung des Überschusses noch nicht beschlossen wurde. Es handelt sich daher lediglich um ein vorläufiges Ergebnis. Zur Verdeutlichung wurde der Anteil des Jahresüberschusses 2024 jetzt dazugerechnet. Es handelt sich in den Jahren 2026 bis 2028 um vorläufige Planzahlen.

 

Die im Nachtragshaushalt enthaltenen 42.000 EUR für Instandhaltungsmaßnahmen des Ergebnishaushaltes werden ausschließlich über die Ausgleichsrücklage gedeckt. Weitere Rücklagen werden durch diesen Nachtrag nicht in Anspruch genommen, um die Gemeinden nicht zusätzlich zu belasten.


Beschluss:

Der Koordinations- und Finanzausschuss empfiehlt dem Amtsausschuss die 1. Nachtragshaushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen und den 1. Nachtragshaushaltsplan zu beschließen


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

5

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

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