Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2025-067
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Sachverhalt:
Anliegend wird die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Der Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung ist erforderlich, um das Amt Hörnerkirchen zu ermächtigen, folgende bisher nicht eingeplante Aufwendungen einzugehen und folgende Auszahlungen zu tätigen:
Ankauf eines Wohnhauses in Brande-Hörnerkirchen inkl. Nebenkosten 445.000 EUR
Kauf eines Hochdruckreinigers für die Grundschule Hörnerkirchen 700 EUR
Insgesamt 445.700 EUR
Bei diesen beiden Maßnahmen handelt es sich um Investitionen des Finanzhaushaltes, die über die vorhandene Liquidität (1.654.033,65 EUR zum 31.12.2024) des Amtes finanziert werden. Eine Kreditaufnahme ist in der 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht eingeplant.
Folgende Maßnahmen werden im Ergebnis- und im Finanzhaushalt aufgenommen:
Knickpflege Schulwald Grundschule Hörnerkirchen 6.000 EUR
Sanierung Sanitärbereich Kindertagesstätte Küsterkoppel 30.000 EUR
Sanierung Fußboden Kindertagesstätte Küsterkoppel 6.000 EUR
Insgesamt 42.000 EUR
Bei diesen drei Maßnahmen handelt es sich um Aufwendungen und Auszahlungen, die in der Regel über die Schul- und Kindertagesstättenumlage auf die Gemeinden umgelegt werden. Um die Umlagen nicht weiter zu erhöhen und die Gemeindehaushalte damit zusätzlich zu belasten, sieht der 1. Nachtragshaushaltsplan vor, die 42.000 EUR über die Ausgleichsrücklage (1.396.675,49 EUR zum 31.12.2024) zu decken. Der Haushaltsausgleich wird folglich durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage in Höhe von 42.000 EUR erzielt.
Weitere Änderungen erfolgen im Rahmen dieses Nachtragshaushaltes nicht.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.
Eine Kinder- und Jugendvertretung ist derzeit nicht eingerichtet.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig: Koordinations- und Finanzausschuss des Amtes Hörnerkirchen
Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Amtsausschuss Hörnerkirchen
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen und den 1. Nachtragshaushaltsplan.
Finanzielle Auswirkungen:
Ergeben sich aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung.
Anlage/n:
Entwurf 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025
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1 | 1. Nachtragshaushaltsplan 2025 (1094 KB) |
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