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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2025-067  

Betreff: 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Goos, Hinnerk
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Koordinations- und Finanzausschuss - Amt Hörnerkirchen Vorberatung
05.03.2025 
Sitzung des Koordinations- und Finanzausschusses - Amt Hörnerkirchen ungeändert beschlossen   
Amtsausschuss Hörnerkirchen Entscheidung
12.03.2025 
Sitzung des Amtsausschusses Hörnerkirchen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Anliegend wird die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung ist erforderlich, um das Amt rnerkirchen zu ermächtigen, folgende bisher nicht eingeplante Aufwendungen einzugehen und folgende Auszahlungen zu tätigen:

 

Ankauf eines Wohnhauses in Brande-Hörnerkirchen inkl. Nebenkosten 445.000 EUR

Kauf eines Hochdruckreinigers für die Grundschule rnerkirchen 700 EUR

 

Insgesamt 445.700 EUR

 

Bei diesen beiden Maßnahmen handelt es sich um Investitionen des Finanzhaushaltes, die über die vorhandene Liquidität (1.654.033,65 EUR zum 31.12.2024) des Amtes finanziert werden. Eine Kreditaufnahme ist in der 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht eingeplant.

 

Folgende Maßnahmen werden im Ergebnis- und im Finanzhaushalt aufgenommen:

 

Knickpflege Schulwald Grundschule Hörnerkirchen 6.000 EUR

Sanierung Sanitärbereich Kindertagesstätte Küsterkoppel     30.000 EUR

Sanierung Fußboden Kindertagesstätte Küsterkoppel 6.000 EUR

 

Insgesamt        42.000 EUR

 

Bei diesen drei Maßnahmen handelt es sich um Aufwendungen und Auszahlungen, die in der Regel über die Schul- und Kindertagesstättenumlage auf die Gemeinden umgelegt werden. Um die Umlagen nicht weiter zu erhöhen und die Gemeindehaushalte damit zusätzlich zu belasten, sieht der 1. Nachtragshaushaltsplan vor, die 42.000 EUR über die Ausgleichsrücklage (1.396.675,49 EUR zum 31.12.2024) zu decken. Der Haushaltsausgleich wird folglich durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage in Höhe von 42.000 EUR erzielt.

 

Weitere Änderungen erfolgen im Rahmen dieses Nachtragshaushaltes nicht.

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen. 

 

Eine Kinder- und Jugendvertretung ist derzeit nicht eingerichtet.

 

 

Zuständigkeiten:

 

Vorberatend zuständig: Koordinations- und Finanzausschuss des Amtes Hörnerkirchen

 

Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Amtsausschuss Hörnerkirchen 

     


Beschlussvorschlag:

 

Der Amtsausschuss beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen und den 1. Nachtragshaushaltsplan.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:
 

Ergeben sich aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung.

 


Anlage/n:

 

Entwurf 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1. Nachtragshaushaltsplan 2025 (1094 KB)      

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