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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt für das Gebiet westlich der "Lutzhorner Landstraße" und südlich der Straße "Knüppeldamm", hier; abschließender Beschluss  

Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt
TOP: Ö 15
Gremium: Stadtvertretung Barmstedt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 25.02.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:33 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 25355 Barmstedt
Zusatz: Sollte die Sitzung am 25.02.2025 nicht stattfinden können oder aufgrund der umfangreichen Tagesordnung aus zeitlichen Gründen nicht vollständig behandelt werden können, wird mit dieser Einladung zeitgleich zu einem Folgetermin am Donnerstag den 27.02.2025 um 19:00 Uhr in der Kommunalen Halle des Rathauses Barmstedt eingeladen.
VO/2025-052 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt für das Gebiet westlich der "Lutzhorner Landstraße" und südlich der Straße "Knüppeldamm", hier; abschließender Beschluss
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Blanco Hähn, Felicitas
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Ortwin Schmidt (Vorsitzender Bauausschuss) zeigt den Zusammenhang zwischen dem TOP 15 und 16 auf. Er führt kurz in das Thema ein.


Beschluss:

 

1. Die während der Veröffentlichung des Entwurfs der 10. Änderung des F-Planes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtvertretung geprüft.

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

2. Die Stadtvertretung beschließt die 10. Änderung des F-Planes.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die 10. Änderung des F-Planes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Der wirksame Flächennutzungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung ist gemäß § 6a Absatz 2 ergänzend im Internet unter der Adresse https://www.vg-barmstedt-hoernerkirchen.de/stadt-barmstedt/bauleitplanung einzustellen und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich zu machen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

19

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

Kontakt & Öffnungszeiten

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Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

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