Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2025-052
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Sachverhalt:
Der von der Stadtvertretung in der Sitzung am 10.12.2024 gebilligte und zur Veröffentlichung im Internet bestimmte erneute Entwurf der 10 Änderung des Flächennutzungsplanes des Stadt Barmstedt für das Gebiet westlich der „Lutzhorner Landstraße“ und südlich der Straße „Knüppeldamm“ und die Begründung sowie die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen waren gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB für die Dauer der Veröffentlichungsfrist vom 03.01.2025 bis 17.01.2025 im Internet veröffentlicht.
Gleichzeitig wurde die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
Die Stellungnahmen von den Trägern öffentlicher Belange und von Privatbelange ergeben sich aus den Anlagen mit dem jeweiligen Abwägungsvorschlag.
Aus den eingegangenen Stellungnahmen ergibt sich kein Planänderungsbedarf, sodass die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes nun abschließend beschlossen werden kann.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Stadtvertretung // Entscheidung // § 27 GO
Beschlussvorschlag:
1. Die während der Veröffentlichung des Entwurfs der 10. Änderung des F-Planes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtvertretung geprüft.
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
2. Die Stadtvertretung beschließt die 10. Änderung des F-Planes.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den die 10 Änderung des F-Planes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Der wirksame Flächennutzungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung ist gemäß § 6a Absatz 2 ergänzend im Internet unter der Adresse https://www.vg-barmstedt-hoernerkirchen.de/stadt-barmstedt/bauleitplanung einzustellen und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht zu werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.
Anlage/n:
01a FP Planzeichnung
01b FP Planzeichnung A4
02a FP Begründung
02b FP Begründung_Änd-modus
03 FP Abwägung
08 Anlage 1 – Auswirkungsanalyse
09 Anlage 2 - Stellungnahme VKF
10 Anlage 3 – Schallgutachten
11 Anlage 4 – Baugrunderkundung
12 Anlage 5 – Bodenhygieneuntersuchung
13 Anlage 6 – WWK
14 Anlage 7 - Verkehr
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76