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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Bildung einer Ausgleichsrücklage mit Wirkung zum 01.01.2024  

Sitzung des Amtsausschusses Hörnerkirchen
TOP: Ö 9
Gremium: Amtsausschuss Hörnerkirchen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 05.12.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:41 - 21:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Amtshaus Hörnerkirchen
Ort: Rosentwiete 4, 25364 Brande-Hörnerkirchen
VO/2024-267 Bildung einer Ausgleichsrücklage mit Wirkung zum 01.01.2024
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:1. Goos, Hinnerk
2. Kühl, Antonia
Federführend:FB 100 Steuerung und Marketing   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Unger stellt den Sachverhalt vor. Nachdem es keine weiteren Fragen gibt, folgt die Abstimmung.


Beschluss:

 

Das Amt Hörnerkirchen bildet mit Wirkung zum 01.01.2024 aus der bisherigen Allgemeinen Rücklage in Höhe von 2.657.179,59 € (Stand: 31.12.2023) und der Ergebnisrücklage in Höhe von 876.431,64 € (Stand: 31.12.2023) folgende neue Rücklagen:

 

1. die Allgemeine Rücklage in Höhe von 2.650.970,94 €,
 

2. die Ausgleichsrücklage in Höhe von 882.640,29.

 

 

Der Jahresüberschuss 2023 in Höhe von 653.643,69 € wird gem. § 26 (2) GemHVO mit einem Anteil von 139.608,49 € der Allgemeinen Rücklage und mit einem Anteil von 514.035,20 € der neuen Ausgleichsrücklage zugeführt. Der Anteil der Allgemeinen Rücklage (2.790.579,43 €) beläuft sich damit auf 20 % der Bilanzsumme (13.952.897,13 €) des Jahresabschlusses 2023.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

19

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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