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Auszug - 5. Nachtragssatzung zur Schmutzwassergebührensatzung
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Gedai-Stahl stellt den Sachverhalt vor.
Nach einer kurzen Diskussion wird sich darauf geeinigt, die Satzung wie folgt zu ergänzen:
§ 3 (12) Die Gebühr für die Anmeldung und Wechsel eines Gartenwasserzählers beträgt 40,00€.
Mit der Ergänzung „Wechsel“ in dem Paragraphen soll die Gebühr gegenüber dem Bürger verständlicher ausgedrückt werden.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die 5. Nachtragssatzung zur Schmutzwassergebührensatzung mit folgender Änderung: §3 (12) Die Gebühr für die Anmeldung und Wechsel eines Gartenwasserzählers beträgt die Gebühr 40,00€.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: | 5 |
Nein- Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
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