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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Bildung einer Ausgleichsrücklage mit Wirkung zum 01.01.2024  

Sitzung des Finanzausschusses Westerhorn
TOP: Ö 11
Gremium: Finanzausschuss Westerhorn Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 21.11.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:47 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Amtshaus Hörnerkirchen
Ort: Rosentwiete 4, 25364 Brande-Hörnerkirchen
VO/2024-266 Bildung einer Ausgleichsrücklage mit Wirkung zum 01.01.2024
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:1. Goos, Hinnerk
2. Kühl, Antonia
Federführend:FB 200 Finanzen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Goos stellt den Sachverhalt vor. Und erläutert den Unterschied zwischen den 2 Varianten. Darauf wird sich auf die 2. Variante geeinigt.


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde Westerhorn bildet mit Wirkung vom 01.01.2024 aus der bisherigen Allgemeinen Rücklage in Höhe von 3.667.344,24 € (Stand: 31.12.2023) und der Ergebnisrücklage in Höhe von 1.648.788,95 € (Stand: 31.12.2023) folgende neue Rücklagen:

 

Variante 2 - Eigene Festlegung:

 

1. die Allgemeine Rücklage in Höhe von 2.211.365,88 €,

2. die Ausgleichsrücklage in Höhe von 3.104.767,31 €.

 

Der Jahresfehlbetrag 2023 in Höhe von -223.919,14 € wird gem. § 26 (1) GemHVO durch die Ausgleichsrücklage gedeckt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

5

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

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