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Auszug - Bildung einer Ausgleichsrücklage mit Wirkung zum 01.01.2024
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Goos stellt den Sachverhalt vor. Und erläutert den Unterschied zwischen den 2 Varianten. Darauf wird sich auf die 2. Variante geeinigt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Westerhorn bildet mit Wirkung vom 01.01.2024 aus der bisherigen Allgemeinen Rücklage in Höhe von 3.667.344,24 € (Stand: 31.12.2023) und der Ergebnisrücklage in Höhe von 1.648.788,95 € (Stand: 31.12.2023) folgende neue Rücklagen:
Variante 2 - Eigene Festlegung:
1. die Allgemeine Rücklage in Höhe von 2.211.365,88 €,
2. die Ausgleichsrücklage in Höhe von 3.104.767,31 €.
Der Jahresfehlbetrag 2023 in Höhe von -223.919,14 € wird gem. § 26 (1) GemHVO durch die Ausgleichsrücklage gedeckt.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: | 5 |
Nein- Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
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