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Auszug - Bildung einer Ausgleichsrücklage mit Wirkung zum 01.01.2024
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Hinnerk Goos trägt den Sachverhalt vor.
Nach einer kurzen Diskussion spricht sich der Koordinations- und Finanzausschuss für folgenden Beschlussvorschlag aus:
Beschlussvorschlag:
Das Amt Hörnerkirchen bildet mit Wirkung zum 01.01.2024 aus der bisherigen Allgemeinen Rücklage in Höhe von 2.657.179,59 € (Stand: 31.12.2023) und der Ergebnisrücklage in Höhe von 876.431,64 € (Stand: 31.12.2023) folgende neue Rücklagen:
1. die Allgemeine Rücklage in Höhe von 2.650.970,94 €,
2. die Ausgleichsrücklage in Höhe von 882.640,29 €.
Der Jahresüberschuss 2023 in Höhe von 653.643,69 € wird gem. § 26 (2) GemHVO mit einem Anteil von 139.608,49 € der Allgemeinen Rücklage und mit einem Anteil von 514.035,20 € der neuen Ausgleichsrücklage zugeführt. Der Anteil der Allgemeinen Rücklage (2.790.579,43 €) beläuft sich damit auf 20 % der Bilanzsumme (13.952.897,13 €) des Jahresabschlusses 2023.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: | 5 |
Nein- Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
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