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Auszug - Bebauungsplan Nr. 2 A für das Gebiet südlich "Kloster", westlich des "Brander Weg" und östlich der "Dorfstraße" hier: a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Frau Wagener verliest die Vorlage. Der Sachverhalt ist jeder/jedem bekannt.
Herr Ewers und Herr Kruse verlassen den Raum.
Beschlussvorschlag:
- Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des B-Planes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
Das Ergebnis ist der angehängten Abwägungstabelle zu entnehmen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben
haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 86 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den B-Plan Nr. 2 A für das Gebiet südlich "Kloster", westlich des "Brander Weg" und östlich der "Dorfstraße", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse https://www.vg-barmstedt-hoernerkirchen.de/amt-hoernerkirchen/bauleitplanung-1 eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO waren folgende Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Dennis Ewers
Detlef Kruse
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: | 5 |
Nein- Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
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