Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2024-344
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Sachverhalt:
In der Sitzung am 12.10.2023 hat die Gemeindevertretung die Zuständigkeit für den Auslegungsbeschluss an den Bürgermeister, Herrn Kröger, delegiert. Daraufhin hat der Bürgermeister am 30.05.2024 den Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 2 A schriftlich gebilligt.
Der vom Bürgermeister gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2 A für das Gebiet südlich "Kloster", westlich des "Brander Weg" und östlich der "Dorfstraße" sowie die Begründung lagen in der Zeit vom 06.09.2024 bis einschließlich 07.10.2024 öffentlich aus. Gleichzeitig wurde die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
Die Stellungnahmen von den Trägern öffentlicher Belange und der von Privatpersonen ergeben sich aus der Anlage mit dem jeweiligen Abwägungsvorschlag.
Aus den bei der öffentlichen Auslegung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen ergibt sich kein Planänderungsbedarf, sodass der Bebauungsplan nun als Satzung beschlossen werden kann.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Osterhorn ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Gemeindevertretung // Entscheidung // § 5 Hauptsatzung i.V.m. § 27 u. 28 GO
Beschlussvorschlag:
- Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des B-Planes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
Das Ergebnis ist der angehängten Abwägungstabelle zu entnehmen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben
haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 86 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den B-Plan Nr. 2 A für das Gebiet südlich "Kloster", westlich des "Brander Weg" und östlich der "Dorfstraße", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse https://www.vg-barmstedt-hoernerkirchen.de/amt-hoernerkirchen/bauleitplanung-1 eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Finanzielle Auswirkungen:
Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.
Anlage/n:
- B-Plan Teil A – Satzung
- B-Plan Teil B – Text
- Begründung
- Anlage 1 – Geruch
- Anlage 2 u. 3 – Wasserwirtschaftliches Konzept
- Abwägung
Kontakt & Öffnungszeiten
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